Elterngeld und Elternzeit
mit diesen gesetzlichen Regelungen sollen den Eltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der gemeinsamen Betreuung ihrer Kinder gegeben werden.
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. Es ersetzt 65 bis 100 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens, beträgt jedoch maximal 1.800.00 Euro.
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in bestimmten Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades.
Das Elterngeld ist bei der für den Wohnort zuständigen Elterngeldstelle schriftlich zu beantragen.
Das Elterngeld kann auch digital beantragt werden unter https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Bitte beachten:
Nachdem Sie Ihren Elterngeldantrag über ein Nutzerkonto bei ELTERNGELDDIGITAL gestellt haben, müssen Sie den ausgedruckten Mantelbogen (Vorblatt des Antrags) und die Originalgeburtsurkunde mit der Aufschrift „zur Beantragung von Elterngeld“ an die Elterngeldstelle schicken. Erst nach Eingang dieses Dokuments gilt Ihr Antrag als gestellt.
Bearbeitungsstand in der Elterngeldstelle:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt ab Vollständigkeit aller für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen 6 – 8 Wochen.