Die Wirtschatliche Jugendhilfe ist für die Finanzierung aller Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach dem SGB VIII zuständig.
Das Aufgabengebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe umfasst die Kostenheranziehung der kostenbeitragspflichtigen Elternteile sowie des Hilfesuchenden für die jeweilige Region;
die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber den Rententrägern, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern sowie von Ersatzansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Leistungen bzw. Nebenkosten.