Die Urkundenstelle des Standesamtes führt die Register (Geburten-, Heirats-, Sterberegister sowie Lebenspartnerschaftsregister) des Standesamtsbezirkes fort und stellt Personenstandsurkunden anhand dieser Register aus.
Daher erhalten Sie hier lediglich Urkunden über Personenstandsfälle, die von diesem Standesamt (oder dessen Vorgängerämtern) beurkundet wurden. Maßgeblich ist hierfür der sogenannte Ereignisort, also der Ort, an dem sich die Geburt, die Eheschließung oder der Tod ereignet haben.
Urkunden für andere Standesämter können wir weder ausstellen noch beglaubigen.