Verzicht auf Feuerwerk in Grünanlagen

Abgebranntes Feuerwerk in Grünanlagen

Pressemitteilung vom 29.12.2023

Die letzten Tage des Jahres 2023 sind angebrochen und der Jahreswechsel steht unmittelbar bevor. Das Bezirksamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, das Zünden/ Abbrennen von Feuerwerksartikeln in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und auf den zugehörigen Spielplätzen zu unterlassen.

Der Verzicht auf Feuerwerk minimiert zum Einen das Verletzungsrisiko für Mensch und Tier und zum Anderen reduziert es auch das Schadensrisiko für den Bestand an Vegetation, Gestaltungselementen sowie Mobiliar in den Grünanlagen. Zudem ist der durch das Feuerwerk entstehende Lärm nicht nur für Menschen belastend. Auch Wildtiere sowie Nutz- und Haustiere leiden besonders unter dem Abbrennen von Feuerwerk. Mit der Reduzierung des Abbrennens von Feuerwerksartikeln können Sie einen erheblichen Beitrag für Natur und Umwelt leisten, denn Luftverschmutzung, Krach und Abfall werden so reduziert.