Drucksache - 1103/XXI  

 
 
Betreff: Verkehrssituation an der Marienfelder Allee verbessern - mehr Schutz für Radfahrende durch geschützte Radspuren, verbesserte Bedingungen für den ÖPNV und gesicherte Querungen für den Fußverkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:1. Frau Bialluch-Liu, Astrid
2. Frau Wolfsturm, Annabelle
3. Herr Kühne, Ralf
Losert, Ronja
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Marienfelder Allee entsprechend des Mobilitätsgesetzes und nach Maßgabe des Rad- und Nahverkehrsplans mit Vorrang für den Radverkehr und ÖPNV umgestaltet wird.

 

Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass

 

 geprüft wird, an welchen Abschnitten der Marienfelder Allee entsprechend des § 43 des Mobilitätsgesetzes beidseitig geschützte Radspuren eingerichtet werden können

 insbesondere bei Abschnitten mit schmalem Fahrbahnquerschnitt entsprechend der festgelegten Abwägungskriterien der §§ 24, 25 des Mobilitätsgesetzes ein Bussonderfahrstreifen oder alternativ eine Radspur eingerichtet wird

 weitere gesicherte Übergänge über die Marienfelder Allee für den Fußverkehr eingerichtet werden

 zwecks Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer*- und Fußnger*innen und aus Gründen des Lärmschutzes für Anwohner*innen durchgehend Tempo 30 angeordnet wird

 

Der BVV ist bis zur Juli-Sitzung 2024 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Marienfelder Allee (B 101) ist eine wichtige Nord-Süd-Achse für den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr). Sie gehört zum Ergänzungsnetz des Radverkehrsplans und zum Vorrangnetz des ÖPNV.

 

Sie ist aber auf der anderen Seite auch eine von LKW und PKW vielbefahrene Hauptstraße und für Fußnger*innen und Radfahrende sehr gefährlich. Es fehlt überwiegend an sicherer Radinfrastruktur und an sicheren Querungsstellen für den Fußverkehr.

 

Radfahrende werden daher oftmals ohne den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m von Kfz überholt. Zudem drohen Dooring-Unfälle. Das sind Unfälle, die durch unachtsam geöffnete Autotüren der am Fahrbahnrand geparkten KFZ entstehen.

 

Gemäß § 43 Mobilitätsgesetz sollen an allen Hauptstraßen sichere Radwege eingerichtet werden. Bei Abschnitten mit schmalen Fahrbahnquerschnitten soll gemäß §§ 24, 25 Mobilitätsgesetz abgewogen werden, ob entweder ein Bussonderfahrstreifen oder eine Radverkehrsanlage eingerichtet werden kann. Damit wird dem Vorrang des Umweltverbunds vor dem motorisierten Individualverkehr Ausdruck verliehen.

 

Die vielbefahrene Marienfelder Allee ist aber auch für den Fußverkehr eine sehr wichtige Verbindung. An der Allee und in ihrem direkten Umfeld liegen Bildungs- Erziehungs- Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Entsprechend hoch ist der Fußngerverkehr.

Die Einrichtung weiterer Querungshilfen ist daher unerlässlich.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer*- und Fußnger*innen auf der Marienfelder Allee soll zudem durchgängig Tempo 30 angeordnet werden. Dies hat auch den positiven Synergieeffekt des Lärmschutzes und verbesserter Luftreinhaltung für Anwohner*innen.

 

Die Marienfelder Allee bedarf aus o.g. Gründen dringend einer radfahrer*- und fußnger*innenfreundlichen Umgestaltung, denn jede*r hat das Recht, mit seinem gewählten Verkehrsmittel sicher von A nach B zu kommen.

 
 

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