Drucksache - 1103/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Marienfelder Allee entsprechend des Mobilitätsgesetzes und nach Maßgabe des Rad- und Nahverkehrsplans mit Vorrang für den Radverkehr und ÖPNV umgestaltet wird.
Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass
• geprüft wird, an welchen Abschnitten der Marienfelder Allee entsprechend des § 43 des Mobilitätsgesetzes beidseitig geschützte Radspuren eingerichtet werden können • insbesondere bei Abschnitten mit schmalem Fahrbahnquerschnitt entsprechend der festgelegten Abwägungskriterien der §§ 24, 25 des Mobilitätsgesetzes ein Bussonderfahrstreifen oder alternativ eine Radspur eingerichtet wird • weitere gesicherte Übergänge über die Marienfelder Allee für den Fußverkehr eingerichtet werden • zwecks Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer*- und Fußgänger*innen und aus Gründen des Lärmschutzes für Anwohner*innen durchgehend Tempo 30 angeordnet wird
Der BVV ist bis zur Juli-Sitzung 2024 zu berichten.
Begründung:
Die Marienfelder Allee (B 101) ist eine wichtige Nord-Süd-Achse für den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr). Sie gehört zum Ergänzungsnetz des Radverkehrsplans und zum Vorrangnetz des ÖPNV.
Sie ist aber auf der anderen Seite auch eine von LKW und PKW vielbefahrene Hauptstraße und für Fußgänger*innen und Radfahrende sehr gefährlich. Es fehlt überwiegend an sicherer Radinfrastruktur und an sicheren Querungsstellen für den Fußverkehr.
Radfahrende werden daher oftmals ohne den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m von Kfz überholt. Zudem drohen Dooring-Unfälle. Das sind Unfälle, die durch unachtsam geöffnete Autotüren der am Fahrbahnrand geparkten KFZ entstehen.
Gemäß § 43 Mobilitätsgesetz sollen an allen Hauptstraßen sichere Radwege eingerichtet werden. Bei Abschnitten mit schmalen Fahrbahnquerschnitten soll gemäß §§ 24, 25 Mobilitätsgesetz abgewogen werden, ob entweder ein Bussonderfahrstreifen oder eine Radverkehrsanlage eingerichtet werden kann. Damit wird dem Vorrang des Umweltverbunds vor dem motorisierten Individualverkehr Ausdruck verliehen.
Die vielbefahrene Marienfelder Allee ist aber auch für den Fußverkehr eine sehr wichtige Verbindung. An der Allee und in ihrem direkten Umfeld liegen Bildungs- Erziehungs- Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Entsprechend hoch ist der Fußgängerverkehr. Die Einrichtung weiterer Querungshilfen ist daher unerlässlich.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer*- und Fußgänger*innen auf der Marienfelder Allee soll zudem durchgängig Tempo 30 angeordnet werden. Dies hat auch den positiven Synergieeffekt des Lärmschutzes und verbesserter Luftreinhaltung für Anwohner*innen.
Die Marienfelder Allee bedarf aus o.g. Gründen dringend einer radfahrer*- und fußgänger*innenfreundlichen Umgestaltung, denn jede*r hat das Recht, mit seinem gewählten Verkehrsmittel sicher von A nach B zu kommen. |
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