in Verbindung mit den Beschlüssen vom 19.07.2017 Drucksache Nr. 0261/XX und dem Einwohnerantrag vom 20.09.2017 Drucksache 0372/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2018 folgenden Beschluss (Drs. 0718/XX):
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen in folgenden Teilen des Bezirks zu prüfen:
- Die innerhalb des S-Bahn-Ringes gelegenen Gebiete
- Die noch nicht bewirtschafteten Teile Friedenaus bzw. Süd-Schönebergs westlich der Wannseebahntrasse
- Den Tempelhofer Damm und angrenzende Bereiche zwischen Stadtring und Ullsteinstraße.
Bei der Untersuchung sind Gebiete mit einzubeziehen, in die Parkplatzsuchende durch die Bewirtschaftung verdrängt werden könnten. Nach Möglichkeit sollten für die Abgrenzung des Gebiets „natürliche“ Grenzen gewählt werden (z.B. Gewässer, Bahntrassen, Grünanlagen, Hauptverkehrsstraßen mit stärkerer Trennwirkung). Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist für jedes Gebiet und in der Summe aller Gebiete vorzulegen, damit keine finanziellen Belastungen für den Bezirk entstehen. Ein Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung ist der BVV bis spätestens 30.09.2019 vorzulegen. Auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen ist vor Beschlussfassung die Anwohnerschaft in angemessener Form und in angemessenen Umgang zu beteiligen.
Darüber hinaus fasste die BVV Beschlüsse zum Thema Verkehrsversuch Tempelhofer Damm und einer geschützten Radverkehrsanlage auf dem Tempelhofer Damm zwischen Ullsteinstraße und Alt-Tempelhof:
Drs. 0261/XX vom 19.07.2017:
"Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass zur Radverkehrsanlage auf dem Tempelhofer Damm im Bereich des Einzelhandelsstandortes eine differenzierte Planung erfolgt, die allen städtischen Funktionen der Straße Rechnung trägt: Vernünftige Bedingungen für Aufenthalt und Einzelhandel, für den Radverkehr und den sonstigen Straßenverkehr. Im Fokus eines Umbaus der Straße muss das Interesse stehen, die urbane Achse neu zu gestalten und als Stadtteilzentrum zurück zu gewinnen. Ein wichtiger Aspekt sind auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung hinsichtlich Barrierefreiheit.
Es soll ein strukturierter und transparenter Planungsprozess zur Neugestaltung erfolgen. Alle örtlichen Interessengruppen sind in den Planungsprozess einzubinden: Anwohner, Einzelhändler, Kunden, Verkehrsteilnehmer etc.
Für die sehr komplexe Planung soll ein kompetentes Planungsbüro beauftragt werden, das sowohl die Fragen der Verkehrstechnik beherrscht als auch über ein Verständnis für die urbanen Belange der Stadt verfügt.
Die zulässige Geschwindigkeit soll im Zusammenhang mit den bestehenden Emissionsbelastungen überprüft werden. Zu prüfen sind auf dieser Grundlage auch die Spurführungen, Abbiegemöglichkeiten, Ampelphasen, Radien etc. In die Planung einbezogen werden soll auch die Fläche des heutigen Mittelstreifens jenseits der Überwege. Die Mittelinseln an den Übergängen sollen erhalten und durch weitere Querungshilfen ergänzt werden damit die Straße von der einen zur anderen Seite durchlässiger wird."
Einwohnerantrag Drs. 0372/XX Beschluss der BVV am 20.09.2017:
"Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass im Rahmen eines Versuchs sichere Radverkehrsanlagen auf dem Tempelhofer Damm in beiden Richtungen zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße geschaffen werden. Der Verkehrsversuch soll möglichst bald beginnen und über mehrere Jahre bis spätestens zur Sanierung der Wasserleitungen und kompletten Neugestaltung des Tempelhofer und Mariendorfer Damms (ca. 2025) reichen. Er soll nur mit geringen baulichen Anpassungen einhergehen. Die Radverkehrsanlagen sollen im Regelfall eine ausreichende Breite haben, so dass sich Radfahrende sicher überholen können und im Regelfall gegen unzulässiges Befahren durch Kraftfahrzeuge geschützt sein. Die Belange der Anlieger, ansässiger Gewerbetreibenden und sonstigen Beteiligten sind zu berücksichtigen. Es folgt ein Beteiligungsprozess:
Ferner möge das Vorhaben wissenschaftlich begleitet und schließlich evaluiert werden. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis ihrer Märzsitzung 2018 zu berichten, der Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt während des Versuchs laufend im Rahmen des Berichtes aus der Verwaltung zu unterrichten."
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
1. Ausgangslage:
Das Bezirksamt hat - wie bereits berichtet - den Planungsprozess für eine geschützte Radverkehrsanlage angestoßen und in einem Bürger_innen - Beteiligungsverfahren die Möglichkeiten für eine Radverkehrsanlage geplant. Die entsprechende Bauplanungsunterlage (erste Ausbaustufe, Einrichtung der geschützten Radverkehrsanlage) wurde zur Prüfung bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dezember 2020 eingereicht. Eine Freigabe erwartet das Bezirksamt im Februar/März 2021. Die Umsetzung soll im Jahr 2021 erfolgen.
Diese Planung wurde bereits für zwei Stufen - vorgezogene Maßnahmen für eine geschützte Radverkehrsanlage und eine zweite Ausbaustufe - im Ausschuss Straßen-, Verkehr, Grün und Umwelt vorgestellt.
Im Rahmen dieser Planungen wurde deutlich, dass eine geschützte Radverkehrsanlage zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße nur umsetzbar ist, wenn der ruhende Verkehr in diesem Streckenabschnitt in beiden Fahrtrichtungen abgeordnet wird, um den frei werdenden Platz für die Radverkehrsanlage zu nutzen.
Um die Interessen des anliegenden Gewerbes und der Anwohnenden angemessen zu berücksichtigen, wurde ein begleitendes Konzept zur Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des Tempelhofer Damms erarbeitet. Die geplante Umgestaltung des Tempelhofer Damms geht mit einer Verknappung des bereits stark ausgelasteten Parkraums um ca. 300 Stellplätze einher und sorgt somit für zusätzlich erhöhten Parksuchverkehr und -druck.
Das Untersuchungsgebiet umfasste den zentralen Bereich von Tempelhof und wird begrenzt durch
- die A 100 im Norden,
- die Komturstraße im Osten,
- den Teltowkanal und die Arnulfstraße im Süden mit Erweiterung bis zur Ullsteinstraße zwischen Tempelhofer Damm und Rathausstraße sowie
- die Eisenbahntrasse und den Naturpark Schöneberger Südgelände im Westen.
Da die Verlagerungen des ruhenden Verkehrs vom Tempelhofer Damm ausgehend voraussichtlich bis deutlich in die entfernteren Bereiche hinein spürbar sein werden, wird eine Parkraumbewirtschaftung des gesamten Untersuchungsgebietes favorisiert.
Empfohlen werden zwei Bewirtschaftungszonen, die das Untersuchungsgebiet v.a. bezüglich der Gebührenhöhe und Geltungszeiträume einteilen: das Umfeld des Tempelhofer Damms und die entfernteren Bereiche.
Die in der Untersuchung empfohlenen Bewohnerparkbereiche richten sich an den lebensweltlich orientierten Räumen (LOR) aus. Diese sind:
- LOR Rathaus Tempelhof
- LOR Manteuffelstraße
- LOR Lindenhofsiedlung
- LOR Marienhöhe
Da es sich bei dem Bereich des LOR Marienhöhe zwischen Arnulf- und Alarichstraße bis Paul-Schmidt-Straße und Chlodwigstraße nur um ein sehr kleines Gebiet handelt, wird empfohlen, diesen der Parkraumzone Manteuffelstraße zuzuordnen. So kann eine Benachteiligung der Anwohner_innen in diesem Gebiet verhindert werden und sie erhalten mit dem Anwohnerparkausweis die Berechtigung, auch nördlich der Arnulf- und Alarichstraße zu parken.
Die Grenzen zwischen den benachbarten Parkzonen sollen überlappend für das Anwohnerparken bestimmt werden. Die Entscheidung über die konkrete Aufteilung des Gebietes in seine Zonen wird im Rahmen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nach § 45 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde getroffen. Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung erfolgen auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts ( Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung) in Form straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen. Dieses begründet sich aus der Notwendigkeit der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.
Gegebenenfalls ist eine zeitliche Begrenzung des Bewohnerparkens im Umfeld des Tempelhofer Damms nötig, um auch Kunden und Besuchern ausreichend Stellplätze anbieten zu können. Das Bezirksamt empfiehlt, die in Berlin gängige Bewirtschaftungsform des Mischprinzips einzuhalten.
2. Kosten (einmalige/laufende) für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung
Durch die Verwaltung wird die Realisierung in einem Zuge angestrebt, um eine Verlagerung des Parkdrucks in die entfernteren Bereiche zu vermeiden. Dazu sind nach erster Schätzung der Untersuchung etwa 0,95 Mio. bis 1,39 Mio. EUR an einmaligen Investitionskosten und etwa 2,06 Mio bis 2,78 Mio EUR p.a. laufende Kosten anzusetzen.
Die laufenden Kosten für den Bezirkshaushalt setzen sich zusammen aus Personalkosten für 27 zusätzlich benötigte Überwachungskräfte und 1 Koordinator/in, zusätzliches Personal für die Ausgabe von Anwohnervignetten sowie Vignetten aufgrund von Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen, Sachkosten (insb. Dienstkleidung und Papierrollen für die mobilen Datenerfassungsgeräte), den Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten sowie der anteiligen Kostenerstattung (Regiekosten) des Wirtschaftsplans Parkraumüberwachung an den Bezirkshaushalt, hier für die zusätzlich entstehenden Umlagenanteile an Infrastrukturkosten, Gemeinkosten, anteilige Amtskosten etc.
Diese Kosten refinanzieren sich über den Wirtschaftsplan zur Parkraumbewirtschaftung.
Einmalige Kosten entstehen für die Beschaffung und Montage der Parkscheinautomaten sowie der Parkzonenkennzeichnung (Verkehrszeichen), Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerinformation.
Die Einnahmen aus Parkscheinautomaten und dem Handyparken werden voraussichtlich 4,08 Mio. EUR im Jahr betragen, so dass sich nach Abzug der laufenden Kosten ein Überschuss innerhalb des Wirtschaftsplans in Höhe von 1,3 Mio. bis 2,02 Mio. EUR ergibt. Hinzu kommen ca. 2,07 Mio. Einnahmen im Haushalt aus Verwarngeldern. Diese ergeben sich aus den bisherigen Einnahmen einer Überwachungskraft der vergangenen Jahre in Höhe von jeweils 76.600 EUR.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat in Aussicht gestellt, die notwendigen Haushaltsmittel sowohl für die Aufstellung von Verkehrszeichenplänen als auch für die Beschaffung der Parkscheinautomaten und die Beschaffung und Montage der Verkehrszeichen zur Verfügung zu stellen, wenn die Umsetzung bis Ende 2023 nachvollziehbar erfolgt.
3. Beteiligung der Bevölkerung
Das Projekt Verkehrsversuch Tempelhofer Damm hat in den Jahren 2018/19 eine umfangreiche Bürger_innen-Beteiligung erfahren. Die einzelnen Schritte wurden im Raumbuch Tempelhofer Damm aufgeführt.
Die Information der Bevölkerung zu den Ergebnissen der Planung, ihrer Umsetzung und der notwendigen Parkraumbewirtschaftung hat am 4. November 2020 mit einer digitalen Veranstaltung stattgefunden. Die Aufzeichnung dieser Veranstaltung ist auf der Website des Bezirksamtes unter https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/ hinterlegt.
Etwa 4 Monate vor Einführung einer Parkraumbewirtschaftung werden sämtliche betroffenen Bewohner_innen und Anlieger_innen über die einzelnen Regelungen, Beantragungsmöglichkeiten von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen detailliert und ausführlich mittels Postwurfsendungen informiert werden.