Drucksache - 0564/XX
Die BVV fasste folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich weiterhin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für eine Aufstockung der Zahl der Familienhebammen geschaffen werden, damit Familien mit Neugeborenen bedarfsgerecht unterstützt werden können.
Das Bezirksamt konnte in den letzten Jahren durch den zusätzlichen Einsatz von Projekt- und eigenen Mitteln die Anzahl der Familienhebammen von 2,9 VZÄ im Jahr 2018 auf 6,5 VZÄ aufstocken. Davon können 2 VZÄ aus Mitteln der Bundesstiftung "Frühe Hilfen", 1,5 VZÄ aus dem Integrationsfonds und 2,5 VZÄ aus eigenen Mitteln finanziert werden. Auch für den Doppelhaushalt 2022/23 sind weitere Mittel angemeldet. Zukünftig wird es darum gehen, einerseits die Stellen, die aus Projektmitteln finanziert werden, dauerhaft zu sichern und ebenfalls in unseren Haushalt einzustellen und andererseits mit dem Mangel an Familienhebammen auf dem Arbeitskräftemarkt umzugehen. |
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