Drucksache - 1947/XIX  

 
 
Betreff: über die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-66VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.07.2016 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 1 - 7-66 VE ABWÄGUNG ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG-03062016 - final
Anlage 2 - Abwägung TÖB final
Anlage 3 - 7-66 VE Abwägung-TöB-Auslegung
Anlage 4 - B-Plan 7-66 VE nach Auslegung
Anlage 4 - B-Plan-7-66VE-Begründung-06062016 BA Beschluss final
Anlage 5 - Durchfuehrungsvertrag_7-66VE-final mit Unterschrift und Anlagen
Anlage 6 - B-Plan 7-66 VE Vorhabenplan nach Auslegung
Beschlussempfehlung

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die BVV beschließt für den sich aus der Abwägung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-66VE die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans .

 
 

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