Zum Erhalt und zur Förderung von Natur und Landschaft werden bestimmte Landschaftsbereiche und -bestandteile unter Schutz gestellt (§1 BNatSchG). Unterschieden werden Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – oft einzelne Objekte, wie Bäume oder Findlinge-, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und Naturparks (NP).
Weitere Informationen zu allen Schutzgebieten in Berlin finden Sie auf der Seite des Berliner Umweltportals oder auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Bezirkliche Schutzgebiete
In unserem Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich einige dieser Schutzgebiete, welche Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können. Nähere Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten und der Rechtsverordnung können Sie den jeweiligen Links entnehmen.