Vermessungstechnischer Dienst

Außendienst, Innendienst, Höhenfestpunktfeld

Für private Vermessungstätigkeiten wie Grundstücks- und Gebäudevermessungen wenden Sie sich bitte an die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur_innen (siehe Liste der ÖbVI’s in Berlin).

Vermessungsarbeiten

Vermessungsarbeiten

Für landeseigene Grundstücke führen wir folgende Arbeiten durch:

für die Fortführung des Liegenschaftskatasters:

  • Flurstückszerlegungen (als vorbereitende Arbeit zur Teilung im Grundbuch und anschließender Veräußerung, Ankaufes oder Vermögensübertragung)
  • Gebäudevermessungen
  • Grenzanzeigen (steht das Gebäude/Zaun/Mauer auf der Grenze?)
  • Lage- und Höhenattest (erfüllt die Bodenplatte meines Gebäudes die planerischen Anforderungen?)

Im Innendienst werden die Ergebnisse ausgewertet für:

  • Lagepläne und Nutzungsberechnungen (Berechnung der Ausnutzung einer bebaubaren Fläche) für den Auftraggeber und das Bauaufsichtsamt.
  • Straßenbestandspläne für das Tiefbauamt als Grundlage der zukünftigen Gestaltung des Straßenraums.
  • Höhenpläne zur Ermittlung von Erdmassen (m3) und deren Kosten bei Erdbewegungen (Aufschüttung , Abtragung).
  • Sanierungs- oder Erschließungskostenbeitragsberechnungen.
  • Vermögenspläne (zur Übetragung von einem ins andere Fachvermögen)

weitere Aufgaben:

  • Herstellung, Überwachung und Kontrolle des bezirklichen Höhenfestpunktfeldes, sowie Archivierung der alten Lagefestpunkte (die Pflege des Lagefestpunktfeldes ist ab dem 01.01.2006 entfallen, da bei Messungen eine Anschluß an das Lagefstpunktfeld über den Satellitenpositionierungsdienst in Berlin (SAPOS) erfolgen soll.

Koordinaten für die alten Lagefestpunkte werden im System Soldner-Berlin herausgegeben, können aber bei Bedarf auch in andere Koordinatensysteme (z.B. Gauß-Krüger, ETRS89, geografische Koordinaten) mit der Software Trans3Win umgerechnet werden.
Höhen über NHN (Normalhöhennull) beziehen sich auf den Amsterdamer Pegel, den mittleren Wasserstand der Nordsee.

  • Erfassung der Gestaltung und Bedeckung der Erdoberfläche (Nachweis z.B. in Bestandsplänen)
  • Messungen für baurechtliche Erfordernisse (z.B. Fluchtlinienabsteckung).
  • Messungen für Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau.
  • Innenraumvermessungen
  • Teilnahme an Grenz- und Abmarkungsterminen als Vetreter des Eigentümers Land Berlin (z.B. für Straßenland).