Informationen zur Radfahrprüfung

Fahrradfahren kann jeder

Allgemeine Informationen

Die Radfahrausbildung ist Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages. Bei der theoretischen und praktischen Radfahrprüfung handelt es sich jeweils um eine schulische Veranstaltung.
Ausschließlich die Lehrer_Innen treten als Prüfer_Innen in Erscheinung.
Die Berliner Polizei steht den Lehrkräften beratend zur Seite. Der Polizeibeamte_In ist jedoch nicht berechtigt die Prüfung abzunehmen, auch nicht eine Nachprüfung durchzuführen, wenn das Kind zunächst durchgefallen ist. Termine für Nachprüfungen müssen mit der Schule verabredet werden.

Als Eltern bedenken Sie bitte, dass es sich bei der Radfahrprüfung wie mit dem anderen Unterricht in der Schule verhält:
  • Unterstützen Sie Ihr Kind und sehen Sie das Üben mit dem Fahrrad als “Hausaufgaben” an.
  • Nur durch ständiges Üben können die Leistungen und vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr allgemein verbessert werden.
  • Kinder die die Fahrradprüfung zunächst nicht bestehen und ohne weiteres Üben zur Nachprüfung erscheinen, fallen nach der Erfahrung oftmals erneut durch die Prüfung.

Zum Üben stehen Ihnen in Tempelhof-Schöneberg die Gelände der Jugendverkehrschule am Sachsendamm und der Jugendverkehrsschule Tempelhof zur Verfügung.

Schwerpunkte Des Trainings

  • Fahrradbenutzung

    • Anfahren
    • Rechtsfahren
    • Abstand halten
    • Spur halten (auch mit nur einer Hand)
    • Anhalten
    • Umsehen (Schulterblick)
    • Radwegbenutzung
    • Verlassen des Radweges

    Verhalten auf der Fahrbahn und dem Radweg

    • Verhalten an Fußgängerüberwegen
    • Vorbeifahren an Hindernissen und parkenden Fahrzeugen
    • Gefahren auf dem Radweg erkennen
    • gemeinsame Rad- und Gehwegbenutzung
  • Vorfahrt

    • Befahren von Kreuzungen und Einmündungen
    • Vorfahrtregelung (rechts vor links)
    • Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen
    • Verhalten an Lichtzeichenanlagen (Ampeln)

    Abbiegen

    • Sicheres Rechts- und Linksabbiegen (unter anderem “Der tote Winkel”)
    • Rechtzeitiges und deutliches Handzeichen
    • Vorrang der Fußgänger beim Rechtsabbiegen

Die Prüfung

Die Radfahrprüfung besteht aus zwei Teilen:

  1. Durchfahren eines Parcours, in dem die nachfolgenden Übungsinhalte enthalten sein sollen und der von den Schülern möglichst einzeln befahren wird.
  2. Gruppenfahren (“freies Fahren”) bei dem die Schüler/innen ihren Fahrweg selbst bestimmen können. Die Fahrwege dürfen sich dabei nicht ständig wiederholen oder sich nur auf einen Teil der Fahrbahnen beschränken.

Bei der Prüfung wird auf die nachfolgenden Punkte geachtet. Ein Fehlverhalten bzw. Nichtbeachten wird als Fehler gewertet.
In der Regel gilt ab 8 Fehlerpunkten die Prüfung als nicht bestanden.

    • Fahrrad schieben
    • aufsteigen von der rechten (sicheren) Seite
    • beachten der Pedalstellung
    • Handzeichen
    • Einfahren in den Verkehr
    • Umblicken über die Schulter nach hinten muss beherrscht werden
    • Deutlich sichtbares Handzeichen vor dem Abbiegen oder Spurwechsel
    • Beachten der Verkehrszeichen
    • Vorfahrt / Vorrang beachten (einschließlich Beachten von Lichtzeichen – soweit vorhanden)
    • Richtige Fahrbahnbenutzung einschließlich Radwege
    • Rechtsfahrgebot achten
    • angemessenen Abstand (Sicherheitsabstand) und Geschwindigkeit halten
    • Bremsen, Spurhalten und Absteigen zur sicheren Seite (rechts) müssen beherrscht werde
    • Keine Gefährung von Mitschüler_Innen (bzw. anderer Verkehrsteilnehmer) durch zu schnelle oder rücksichtslose Fahrweise