Name | Aufgabengebiert | Telefonnummer | Faxnummer |
---|---|---|---|
Herr Kamp | Fachsteuerung | (030) 90277-6073 | (030) 90277-8928 |
Herr Stolpmann | Fachkoordination | (030) 90277-6082 | (030) 90277-8928 |
Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) in Tempelhof-Schöneberg
Bild: Gabriele Rohde / Fotolia.com
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) im Bezirk bietet straffällig gewordenen jungen Menschen im Alter von 14 – 17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten, Heranwachsenden im Alter von 18 – unter 21 Jahren und jungen Erwachsenen, die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, Beratung und ggf. erforderliche Jugendhilfeleistungen an.
Durch das Ermittlungsverfahren bzw. durch die Zusendung der Anklageschrift werden in der Regel viele Fragen aufgeworfen:
- Was bedeutet es, beschuldigt oder angeklagt zu werden?
- Gibt es die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung?
- Wie läuft die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht ab?
- Welche Strafe erwartet mich, wenn ich schuldig gesprochen werde?
- Bin ich dann vorbestraft und bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?
- Wie verhalte ich mich, wenn ich zu unrecht beschuldigt werde?
- Brauche ich eine/n Strafverteidiger/in?
- Wer erfährt etwas von der ganzen Angelegenheit?
- Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, die betroffenen Personen zu Fragen dieser Art zu beraten und gemeinsam mit ihnen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Darüber hinaus werden weiterführende Hilfsangebote, z.B. im Rahmen von Jugendhilfeleistungen, erörtert und vermittelt.
Die JGH wirkt bei Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mit, indem sie die sozialpädagogischen Gesichtspunkte unterstützt. Während der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht, Jugendschöffengericht oder der Jugendstrafkammer des Landgerichts berichtet die JGH über die Ergebnisse eines oder mehrerer persönlicher Gespräche mit den Betroffenen und unterbreitet dem Gericht Vorschläge, wie auf eine begangene Straftat reagiert werden könnte. Sie vermittelt und hilft bei der Umsetzung der jugendrichterlichen Auflagen und Weisungen.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Koordination – Herr Stolpmann
- Tel.: (030) 90277-6082
- Fax: (030) 90277-8928
- E-Mail Email für die Jugendhilfe
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?