Unbegleitet (eingereiste) minderjährige Ausländer_innen (UmA)

Hände aus verschienen Nationen halten das Wort Willkommen hoch

Unbegleitete minderjährige Ausländer_innen (UmA, ehm. UmF) sind Jugendliche, die ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder nach der Einreise ohne Begleitung zurückgelassen werden. Das Aufgabengebiet UmA des Jugendamts Tempelhof-Schöneberg begleitet diese Jugendlichen auf ihrem Weg zum Erwachsen werden.

Nachdem die Jugendlichen bis zu drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbracht haben, werden sie nach einem Quotenschlüssel den Jugendämtern zugewiesen. Ab der Zuweisung bleiben dem Jugendamt zwei Wochen Zeit, eine Unterkunft für die Jugendlichen zu suchen. Der Umzug aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Unterkunft erfolgt nach dieser zweiwöchigen Frist.

Es gibt verschiedene Einrichtungen, die sich speziell auf die Arbeit mit UmAs spezialisiert haben und dementsprechend Kenntnisse über rechtliche und kulturelle Gegebenheiten verfügen. Häufig sind in den Einrichtungen Betreuer anzufinden, die die Muttersprache der Jugendlichen beherrschen.

Die Aufgaben des Arbeitsgebiets UmA des Jugendamts Tempelhof-Schöneberg umfassen:

  • Erstellung von Kostenplänen
  • Erstellung von Hilfeplänen
  • Festsetzung von Hilfen
  • Überprüfung der laufenden Hilfen
  • Unterbringung in Einrichtungen
  • ggf. Wechsel einer Einrichtung
  • Therapiegenehmigung
  • Hilfen für junge Volljährige