Datenschutzgrundverordnung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie informieren, dass das Gesundheitsamt die Regelungen der seit 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung gewährleistet. An dieser Stelle möchte ich kurz über die für Sie relevanten Änderungen informieren:
Alle Fachbereiche haben Ihre Prozesse und Verfahren entsprechend ergänzt. Da die hauptsächlichen Aufgaben des Gesundheitsamtes per Gesetz geregelt sind, werden Sie im Falle der notwendigen Datenerfassung und Verarbeitung gemäß der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung informiert. Wird das Gesundheitsamt auf Ihren Wunsch hin tätig oder im Rahmen von Beratungen und Empfehlungen, zu deren Umsetzung Ihre Daten benötigt werden, ist eine formale Einverständniserklärung von Ihnen notwendig. Entsprechende Formulare haben die Fachbereiche vorbereitet und informieren Sie gern zu eventuellen Fragen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass der Umgang mit Ihren Daten auch vor der Datenschutzgrundverordnung gesetzlich geregelt war und einem umfänglichen Datenschutz unterlag. Die Prozesse der Information sind u.a. nun umfänglicher und einheitlicher geregelt worden.
Gern stehen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen und ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Sina Bärwolff

Dr. med. Sina Bärwolff
Amtsärztin
Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin
Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen