Berliner Autorenlesefonds in Tempelhof-Schöneberg

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt den Berliner Bezirken jährlich Mittel für Lesehonorare von professionellen Autor_innen zur Verfügung. Diese Mittel können von öffentlichen und privaten Schulen sowie öffentlichen Bibliotheken und der Öffentlichkeit zugänglichen privaten Bibliotheken beantragt werden.

Förderung

Die Förderung umfasst ein Honorar im Umfang von 450,00 Euro (brutto) pro Autor_in bei einer 45-minütigen Veranstaltung inkl. eines einleitenden oder nachbereitenden Gesprächs. Es können nur Autor_innen gefördert werden, deren Hauptwohnsitz sich in Berlin befindet. Mögliche Beitrags- und Steuerpflichten sind von den Autor_innen selbst zu tragen. Entstehende Reisekosten können nicht erstattet werden. Es dürfen maximal sechs Lesungen je Autor_in durch den Berliner Autorenlesefonds gefördert werden.

Bitte senden Sie die Anträge an das:
  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Geschäftsstelle – WbildKultZ 3 –
    10820 Berlin

Antragsformulare

  • Antrag auf Förderung von Lesungshonoraren 2024: Öffentliche Berliner Bezirks- und Stadtbibliotheken sowie öffentliche Schulen

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  • Antrag auf Förderung von Lesungshonoraren 2024: Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken, Förderverein ZLB

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Förderrichtlinie

  • Förderrichtlinien zum Berliner Autorenlesefonds im Jahr 2024

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    Dokument: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt