Am 1. Oktober 2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Damit können auch in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen oder eine bereits in Deutschland geschlossene Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.
Eingetragene Lebenspartnerschaften die nicht umgewandelt werden, bleiben als solche bestehen. Neue Eingetragene Lebenspartnerschaften können nicht mehr geschlossen werden. Eine automatische Umwandlung einer Eingetragenene Lebenspartnerschaft in eine Ehe findet nicht statt.