Bewohnerparkausweise - Vignetten

Muster eines Bewohnerparkausweises

Anwohnervignetten für die Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg können online, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.

Zu den bereits bestehenden Zonen werden im Jahr 2023 acht weitere Parkzonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eingerichtet.

Das Land Berlin und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg möchten eine klimafreundliche, sichere und komfortable Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer_innen ermöglichen. Die Parkraumbewirtschaftung ist dabei ein wichtiger Baustein für höhere Lebensqualität, weniger Parksuchverkehr und Luftreinhaltung. Bewohner_innen unseres Bezirkes haben in der Vergangenheit zahlreich eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung gefordert. Ein starker Anstieg des Parkdrucks und des Parksuchverkehrs war schon länger zu bemerken. Eine unabhängige gutachterliche Untersuchung hat diese Entwicklung bestätigt.

  • Bewohner_innen, ortsansässige Gewerbetreibende, Kund_innen und Besucher_innen finden leichter und schnellereinen Stellplatz;
  • Lieferfahrzeuge finden häufiger einen Stellplatz am Fahrbahnrand;
  • es wird seltener in zweiter Reihe gehalten und falsch geparkt;
  • es entsteht weniger Parksuchverkehr, eine allgemeine Verbesserung der Verkehrssituation im Quartier und mehr Verkehrssicherheit werden erreicht;
  • Reduzierung von Lärm-und Schadstoffen

Bewohnerparkausweise/-vignetten

Auf Antrag erhalten Bewohner_innen mit amtlich gemeldetem und tatsächlichem Wohnsitz innerhalb der Zone für jeweils ein auf sie zugelassenes (oder ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassenes) Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis. Dieser kann für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt und danach verlängert werden (Nr. 35 zu § 45 Straßenverkehrs-Ordnung).

Dem Antrag sind beizulegen

  • eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz Schein
  • ggf. Nutzungsüberlassung (formlose Bescheinigung des/der Halter_in), sofern der oder die Antragsteller_in nicht Halter_in des Fahrzeuges ist.
  • Die Gebühren für diesen Parkausweisbetragen derzeit (2 Jahre gültig) 20,40 Euro.

Der Antrag kann gestellt werden

Sollten Sie die Dienstleistung vor Ort in einem unserer Bürgeramtsstandorte abwickeln wollen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Hinweis zu Ausnahmegenehmigungen für Betriebe

Bitte beachten Sie, dass Ausnahmegenehmigungen für Betriebe beim Straßen- und Grünflächenamt – Fachbereich Straßenverkehrsbehörde zu beantragen sind.

Hinweis zur Parkzone in der Kurfürstenstraße

Bitte beachten Sie, dass der südliche Abschnitt der Kurfürstenstraße wie folgt auf die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Mitte aufgeteilt worden ist:

  • Hausnummern 101 bis 137 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
  • Hausnummern 139 bis 174 Bezirksamt Mitte von Berlin

Antragsformulare

  • Antrag für Bewohnerparkausweis

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    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • Antrag auf Erteilung eines Gästeparkausweises

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (17.3 kB) - Stand: 07/15

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DGSVO erhalten Sie hier als Download.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz Straßenverkehrsbehörde

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (81.2 kB)