Neue Fälle von Vogelgrippe in Berlin – Wichtige Hinweise für Bürger_innen zum sicheren Umgang

Pressemitteilung Nr. 284 vom 14.08.2023

In Berlin sind wieder zwei an der Vogelgrippe erkrankte Wildvögel (Greifvögel) aufgefunden worden.
Die Klassische Geflügelpest, aviäre Influenza (AI), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine Erkrankung, die durch die weltweit verbreiteten, unterschiedlich gefährlichen Influenzaviren ausgelöst wird. Die Infektionen sind sehr ansteckend und verbreiten sich in einer empfänglichen Vogelpopulation sehr schnell. Empfänglich sind in erster Linie alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben jedoch als nicht besonders anfällig für den Erreger.

Ausbreitungswege der Vogelgrippe

Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir, was bedeutet, dass sie Viren über längere Zeitspannen beherbergen und die Viren sich hier vermehren, ohne dass die infizierten Vögel Anzeichen einer Erkrankung zeigen.

Sowohl der direkte Kontakt zwischen den Vögeln als auch die Aufnahme virushaltigen Materials (z.B. über Federn, Kot, Eier, Wasser etc.) können zur Infektion führen. Die Verbreitung zwischen Geflügelbeständen erfolgt in der Regel direkt über den Tierhandel oder indirekt durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterialien etc..

Kommt es zur Ansteckung, kann dies, je nach Virusausprägung, zu sehr schweren und tödlichen Erkrankungen führen. In Berlin war bereits früher in einigen Fällen bei Wildvögeln Geflügelpest nachgewiesen worden. Eine Pflicht der Berliner Geflügelhaltenden, ihre besonders gefährdeten Tiere ausschließlich in Ställen zu halten, war bereits eine Folge gewesen.

Wichtiger Hinweis für alle Bürger_innen:

  • Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden.
  • Beobachtung von unnatürlichem Verhalten (z.B. Kopfkreisen) eines Wasservogels bitte an die zuständige Behörde weitergeben.
  • Haustiere von toten Wildvögeln fernhalten.
  • Bitte die Leinenpflicht für Hunde einhalten.
  • Eine Überprüfung der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen und erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltenden sowie bei anderen Vogelbeständen werden derzeit geraten.
  • Jeglicher, auch indirekter, Kontakt zu Wildvögeln soll dringend vermieden werden. Tränken, Ausläufe, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sollten keinen Kontakt zu Wildvögeln ermöglichen.
  • Plötzlicher Legeleistungsabfall und Todesfälle sind hoch verdächtig für die Geflügelpest und bedürfen tierärztlicher Überprüfung.
  • Erkrankungs- und Todesfälle sind unverzüglich bei der zuständigen Veterinäraufsicht zu melden.
  • Nicht gemeldete Geflügelhaltungen (unabhängig von ihrer Größe) sowie auch Änderungen zu bereits gemeldeten Angaben zur Kontaktaufnahme oder dem Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Webseite der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.
  • Weitere Informationen sind auf der Themenseite der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu finden.
  • Kontakt:
    Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
    Telefon: (030) 90277-7371
    E-Mail an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht