Geflügelpest rückt näher an Berlin heran

Pressemitteilung Nr. 006 vom 07.01.2022

Immer mehr Geflügelhaltungen in Brandenburg betroffen

In den letzten Tagen wurden in Brandenburg wiederholt Ausbrüche der Aviären Influenza (AI), auch Klassische Geflügelpest genannt, nicht nur bei Wildvögeln, sondern nunmehr auch vermehrt in Geflügelhaltungen bestätigt.

In Folge mussten in den betroffenen Haltungsbetrieben die Geflügelbestände getötet werden. Das Land Brandenburg hat sich deshalb entschlossen für besonders risikoreiche Gebiete, auch um Berlin herum, eine Aufstallungsanordnung zu veröffentlichen.

Auch wenn in Berlin bislang keine Verdachtsfälle bekannt wurden, kann sich die Tierseuchenlage durch die Nähe zu den betroffenen Gebieten jederzeit ändern und auch in unserem Bezirk amtstierärztliche Maßnahmen und Restriktionen erforderlich werden.

Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks Tempelhof-Schöneberg appelliert daher an alle Geflügel- und Vogelhalter_innen die bislang getroffenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Geflügelhaltungen kritisch zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.

Geflügel- und Vogelhalter_innen müssen ihre Tiere nun besonders achtsam beobachten und sich mit den Anzeichen einer möglichen Infektion sowie mit den Erfordernissen im Verdachts- oder Ausbruchsfall dieser anzeigepflichtigen Tierseuche vertraut machen.

Nicht gemeldete Geflügelhaltungen, wie auch Änderungen zu bereits gemeldeten Angaben zur Kontaktaufnahme oder dem Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Webseite der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.

Auch für die restliche Bevölkerung gilt:

  • Bei dem Fund eines verendeten Wildvogels wenden Sie sich sofort an die zuständige Behörde. (Vorsicht: Bitte nicht aufsammeln und berühren!)
  • Beobachtung von unnatürlichem Verhalten (z.B. Kopfkreisen) eines Wasservogels an die zuständige Behörde weitergeben.
  • Haustiere von toten Wildvögeln fernhalten.
  • Bitte die Leinenpflicht für Hunde einhalten!

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine sogenannte Zoonose, was bedeutet, dass das Influenza A-Virus von den Tieren auch auf den Menschen übertragen werden kann. Deshalb werden für Personen mit engem Kontakt zu erkrankten, verendeten Wildvögeln oder infiziertem Geflügel Vorsichts- und Schutzmaßnahmen empfohlen. Werden Hygienemaßnahmen und Kontaktvermeidung eingehalten, besteht ein reduziertes Infektionsrisiko für die Allgemeinbevölkerung (RKI-Stand: 24.02.2021).

Möglich sind auch Übertragungen auf manche Säugetiere, z.B. Hunde, aber auch Füchse und Katzen. Katzen sollten im 10-Kilometer-Radius um den Fundort eines infizierten Vogels vorbeugend im Haus bleiben.

Mehr Informationen zum Thema Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen, zur Anzeige beim Fund von Wildvogelkadavern und wie Sie sich am Fundort verhalten müssen finden Sie auf der Themenseite der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.