Anregung von Beteiligung. So geht's.

Raum für Beteiligung - Anregung

In der Vorhabenliste ist erkennbar, bei welchen Vorhaben eine Beteiligung geplant ist. Bei Vorhaben ohne Beteiligungsmöglichkeit kann eine Beteiligung angeregt werden. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren kann eine ergänzende informelle Beteiligung angeregt werden. Außerdem können Vorhaben, die noch nicht auf der Liste stehen, für die Aufnahme in die Vorhabenliste vorgeschlagen und bei Bedarf eine Beteiligung angeregt werden.

Folgende Informationen sind für die Anregung wichtig:

  • Name und Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Ihr Name und wie man Sie erreichen kann (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse)
  • Begründung und Ziel der Beteiligung

Das Bezirksamt prüft jede Anregung für Beteiligung. Wird der Vorschlag befürwortet, startet ein Beteiligungsprozess gemäß den bezirklichen Leitlinien. Eine abgelehnte Anregung wird schriftlich begründet.

Anregungen können sowohl digital als auch auf Papier mitgeteilt werden. Dafür hat das Bezirksamt ein einfaches Formular erstellt, um den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Das Team vom Raum für Beteiligung hilft beim Ausfüllen und bei Sprach- oder Technikbarrieren.

  • Hier finden Sie das Formular Beteiligung anregen!

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    PDF-Dokument (84.5 kB) - Stand: 2023
    Dokument: AG URBAN