Verbindliche Bauleitplanung
Bebauungspläne können die unterschiedlichsten Auswirkungen haben, die trotz aller Sorgfalt bei der Erarbeitung von uns unmöglich alle vorausgesehen werden können. Deshalb sind wir auf Ihr Wissen angewiesen und sammeln nach einem durch das Baugesetzbuch geregelten Verfahren Hinweise und Anregungen zu unseren Bebauungsplanentwürfen.
Scheuen Sie sich nicht, sich zu beteiligen! Hierbei ist es hilfreich, wenn es sich um konkrete, auf den Plan bezogene und konstruktive Beiträge handelt.
Weitere Informationen:
Was ist ein Bebauungsplan? – Erarbeitung von Bebauungsplänen – Festgesetzte Bebauungspläne
Wichtige Hinweise zur Online-Beteiligung
- Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich!
- Während des Auslegungszeitraums sind die Unterlagen in unseren Diensträumen in Papierform zugänglich. Wir bieten Ihnen dort auch eine ausführliche Beratung zu den Inhalten des Plans an. Wenn Sie also zu den hier im Internet bereitgestellten Unterlagen Fragen haben, können innerhalb der jeweils bekannt gemachten Zeiten ohne vorherige Anmeldung einfach bei uns vorbeischauen.
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Öffentliche Auslegung, § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
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Derzeit finden keine Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB statt.
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Öffentliche Auslegung, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Derzeit finden keine Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB
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Onlineformular für Stellungnahmen zu B-Plan-Verfahren
Nutzen Sie unser Onlineformular, wenn Sie ihre Stellungnahme zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung gleich elektronisch abgeben möchten. Für die technisch korrekte und vollständige Übertragung Ihrer Daten können wir allerdings keine Gewähr übernehmen. Es ist weiterhin möglich, den Postweg zu nutzen.
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