Drucksache - 0715/IV  

 
 
Betreff: Gemeindezentrum Hüttenweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Dr. Lehmann-Brauns 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.10.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Empfehlung
24.10.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung vertagt   
21.11.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung vertagt   
23.01.2014 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung vertagt   
27.02.2014 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung vertagt   
24.04.2014 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 07.10.2013
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Erledigung des Antrags

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, den Mietvertrag über das Objekt Gemeindezentrum Hüttenweg mit dem bisherigen Nutzer nicht zu verlängern, sondern dafür zu sorgen, dass der Vertrag nach Ablauf der Mietzeit im Januar 2014 beendet ist.

 

Es werden neue Mietverträge mit den Nutzern

- All Saints (K)

- Protestant Faith Fellowship (F) und

- Sukkat Schalom (J)

über Teilflächen, wie in der Anlage mit den obigen Buchstaben bezeichnet, geschlossen.

 

Die in der Fläche J gelegenen Baulichkeiten (Anbauten) dürfen durch Sukkat Schalom beseitigt werden und der gesamte Lichthof zu einem Synagogalraum überbaut werden. Die Gebäude an den Hofrändern dürfen neu errichtet werden. Ebenfalls ist den sonstigen Nutzern, deren Räume in der Fläche J (Lager) wegfallen, zu gestatten, an anderer Stelle des Baus Räume anzufügen oder innerhalb des durch Umbau bestehenden umbauten Raumes neue Räume einzubauen.

 

Das Foyer und die Toiletten im Eingangsbereich sind als Gemeinschaftsflächen vorzusehen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 7. Oktober 2013

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p eD r. L e h m a n n – B r a u n s

 

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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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