Auszug - Klärung Eigentumsverhältnisse und dann aufräumen unter der Tiburtiusbrücke!  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 24.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
0596/IV Klärung Eigentumsverhältnisse und dann aufräumen unter der Tiburtiusbrücke!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Berger 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Der Stadtrat berichtet, dass die Eigentumsverhältnisse unter der Tiburtiusbrücke geklärt sind

Der Stadtrat berichtet, dass die Eigentumsverhältnisse unter der Tiburtiusbrücke geklärt sind. Sämtliche begehbaren Flächen unterhalb der Brücke stellen öffentliches Straßenland dar und befinden sich im Fachvermögen des Fachbereichs Tief. Durch die Vergabe einer Teilfläche von 200 m² ergeben sich vertragliche Verpflichtungen für die Erbbauberechtigten. Die Treppenaufgänge sind Bestandteil des Brückenbauwerks und werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterhalten. Die Läden, Kioske und Eingänge zur U-Bahn befinden sich aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 1968 zum Bau der U-Bahn im Sondervermögen des Eigenbetriebes der BVG. Die Reinigung sämtlicher Flächen des öffentlichen Straßenlandes erfolgt durch die Berliner Stadtreinigung. Die Schloßstraße befindet sich in der Reinigungsklasse 1 (Reinigung 7x pro Woche). Die Treppenanlage befindet sich in der Reinigungsklasse 2 (Reinigung 5 x pro Woche). In Vergangenheit hat es sich als schwierig erwiesen, alle benötigten Beteiligten an einen Tisch zu bringen und dass die Erbbaurechtsnehmerin ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht in Gänze nachkommt.

Die Fraktion der Grünen weist nochmals darauf hin, die Einhaltung der Reinigung der Rolltreppe verstärkt zu kontrollieren, um Schäden an der Rolltreppe zu vermeiden.

Der Antrag ist durch Amtshandeln erledigt.      

 
 

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