Behörden- und Trägerbeteiligungen - intern

Diese Seite dient ausschließlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bebauungsplanverfahren (§ 4 Abs.1 und § 4 Abs.2 Baugesetzbuch). Die hier bereitgestellten Informationen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und aus diesem Grund kennwortgeschützt.

Die für die Teilnahme ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geben bitte bei der Abfrage das durch Briefpost bzw. E-Mail übermittelte Kennwort ein.

Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch

Derzeit keine Beteiligungen nach § 4 (1) BauGB

Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

Derzeit keine Beteiligungen nach § 4 (2) BauGB