Die BVV kurz erklärt (FAQ)

Bezirksbürgermeister Frank Bewig spricht vor den Bezirksverordneten

Fragen zur BVV? Hier gibt es Antworten

Häufig gestellte Fragen zur Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung: Klicken Sie auf ein Thema, um die Antwort sichtbar zu machen.

  • Wer gehört zu den Bezirksverordneten?
    Bezirksverordnete während einer Sitzung

    Bezirksverordnete der XXI. Legislatur bei einer Sitzung im BVV-Saal

    Bezirkspolitiker im Ehrenamt heißen Bezirksverordnete (abgekürzt BV). Sie kandidieren auf den Listen von Parteien, Bürgervereinigungen oder als Einzelkandidaten.

    Zur BVV gehören immer 55 Bezirksverordnete – in allen Berliner Stadtbezirken gleich.

    Gewählt werden die Bezirksverordneten übrigens von den Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Spandau, die die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen. Selbst als Bezirksverordnete wählen lassen können sich Spandauerinnen und Spandauer mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 18.

    Die Bezirksverordneten sind verpflichtet, an der Arbeit der BVV teilzunehmen. Dafür erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenersatz nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (Entschädigungsgesetz) “PDF-Download unter berlin.de …(https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/wissenswertes/entschaedigungsgesetz_2020.pdf)”.

    Mehr erfahren: Welche “Aufgaben(https://imperia.berlinonline.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/wissenswertes/artikel.280017.php)” nehmen Bezirksverordnete wahr?

  • Wie wird frau oder man als Bürgerdeputierte berufen?
    Menschen bilden das Symbol einer Wahlurne

    Bürgerdeputierte arbeiten als Experten themenorientiert in Ausschüssen mit

    Bürgerdeputierte (abgekürzt BD) lautet die Umschreibung für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner und Menschen mit Expertise aus der Gesellschaft. Diese beraten die Bezirksverordneten bei Entscheidungen.

    Bürgerdeputierte arbeiten in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung mit und sind dort auch stimmberechtigt. Nach gesetzlicher Vorgabe des Bezirksverwaltungsgesetzes arbeiten im Haushaltsausschuss, im Geschäftsordnungsausschuss sowie im Ältestenrat keine Bürgerdeputierten mit.

    Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der Fraktionen zu Beginn der Legislatur von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.

    Der Ausschuss für Partizipation und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss bilden zwei Ausnahmen. Hier können nur Vereine mit sachlichem Bezug zu den Themen der Partizipation und Migration bzw. zur Jugendhilfe sechs Bürgerdeputierte vorschlagen. Welche Vereine Vorschläge machen dürfen, ist zu Beginn jeder Wahlperiode Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens.

  • Was sind Schriftliche Anfragen?

    Schriftliche Anfragen (auch Kleine Anfragen) können die Bezirksverordneten jederzeit – unabhängig von den Sitzungen der Ausschüsse und der BVV – stellen. Sie werden schriftlich eingereicht und müssen vom Bezirksamt innerhalb von drei Wochen schriftlich beantwortet werden.

    Die Fragen und Antworten werden veröffentlicht unter Kleine Anfragen.

  • Wie ging die letzte Wahl aus?

    114.459 Wählende bestimmten am 26.09.2021 über die 55 Bezirksverordneten (Wahlbeteiligung 64,3 %). Von den 112.882 gültigen Stimmen erreichten die Parteien
    SPD | 31.250 Stimmen | 27,7 % | 17 Sitze
    CDU | 30.714 Stimmen | 27,2 % | 16 Sitze
    B’90/Die Grünen | 13.460 Stimmen | 11,9 % | 7 Sitze
    AfD | 11.516 Stimmen | 10,2 % | 6 Sitze
    FDP | 8.464 Stimmen | 7,5 % | 4 Sitze
    Die Linke | 6.104 Stimmen | 5,4 % | 3 Sitze
    Tierschutzpartei | 5.063 Stimmen | 4,5 % | 2 Sitze

    Im Detail

    Der Verfassungsgerichtshof hat diese Wahl für ungültig erklärt und eine Wahlwiederholung angeordnet.

  • Was änderte sich durch die Wiederholungswahl?
    Stimmzettel wird in Wahlurne gesteckt

    Einwurf eines Stimmzettels in die Wahlurne (Symbolbild)

    Am 12.02.2023 musste auch die BVV Spandau neu gewählt werden. Grundlage bildete das Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 16.11.2022. Die Verfassungsrichter hatten die letzte Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 26.09.2021 für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet.

    Die Wiederholungswahl ergab das folgende Ergebnis:

    CDU | 35.825 Stimmen | 39,5 % | 23 Sitze
    SPD | 21.186 Stimmen | 23,3 % | 14 Sitze
    AfD | 10.067 Stimmen | 11,1 % | 6 Sitze
    B ’90/Die Grünen | 8.994 Stimmen | 9,9 % | 6 Sitze
    Tierschutzpartei | 3.895 Stimmen | 4,3 % | 2 Sitze
    Die Linke | 3.811 Stimmen | 4,2 % | 2 Sitze
    FDP | 3.690 Stimmen | 4,1 % | 2 Sitze

    Im Detail

  • Welche Fraktionen arbeiten in der BVV Spandau?

    Auf Basis des Ergebnisses der Wiederholungswahl wären vier Fraktionen möglich. Denn nach § 5a Bezirksverwaltungsgesetz muss eine Fraktion aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

    Nach der Wiederholungswahl verließen einige Mitglieder die jeweiligen Fraktionen (und die vorschlagenden Parteien), um sich anderen Fraktionen anzuschließen. Es haben sich im Frühsommer 2023 sieben Fraktionen konstituiert:

    Zur Übersicht der Fraktionen in der laufenden XXI. Wahlperiode

  • Wie kann ich an Sitzungen teilnehmen?

    Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Besuche sind ohne Anmeldungen möglich.

    Besucher nehmen auf den Tribünen im BVV-Saal Platz. Ein Zugang zum BVV-Saal ist nur den Bezirksverordneten, den Mitgliedern des Bezirksamtes, hinzugerufenen Mitarbeitern der Bezirksverwaltung sowie Einwohnern mit zugelassenen Anfragen und Vertretern der Presse erlaubt.

    Zu den Ausschusssitzungen im Raum 202 suchen sich Gäste einen Platz an der Tischreihe vor dem Fenster.

    Beachten Sie, dass Sie als Besucher der Sitzungen keine Mitsprache haben und nicht mit abstimmen dürfen. Dies bleibt den gewählten Bezirksverordneten und berufenen Bürgerdeputierten vorbehalten. Fotos und Videos sind nicht erlaubt. Bitte enthalten Sie sich des Beifalls oder der Missbilligung. Bei Störung des Ablaufs kann die oder der Ausschussvorsitzende vom Ordnungsrecht Gebrauch machen.

  • Wer darf Einwohneranfragen stellen?

    Wer Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Spandau hat, kann persönlich Fragen an den Bezirksbürgermeister und an die Bezirksstadträte stellen. Der Inhalt muss Zuständigkeiten des Bezirks betreffen.

    Fragen sollen kurz gefasst sein und eine kurze Antwort erlauben. Erläuternde Texte und Begründungen sind ungeeignet und werden nicht zugelassen. Eine kurze schriftliche Begründung kann beigefügt werden.

    Es darf jeweils nur eine thematische Angelegenheit mit höchstens fünf Unterpunkten behandelt werden.

    Die Fragen sind spätestens 14 Tage vor der Sitzung der BVV bis 10:00 Uhr im Büro der Bezirksverordnetenversammlung Spandau schriftlich einzureichen. Für Rückfragen sollen die vollständige Adresse und eine Telefonnummer angegeben werden.

  • Wie läuft eine Einwohneranfragestunde ab?

    Reguläre Sitzungen der BVV beginnen mit einer Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner von höchstens 30 Minuten.

    Zugelassene Anfragen werden vom Vorsteher in der Reihenfolge des Eingangs in der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung aufgerufen.

    Die Fragestellerin oder der Fragesteller trägt die Anfrage ohne Begründung mündlich vor. Das Bezirksamt antwortet mündlich. Es erfolgt keine Aussprache. Bis zu drei Zusatzfragen sind erlaubt.

    Bei Abwesenheit von Fragestellenden während der Einwohnerfragestunde wird die Anfrage nicht behandelt. Hindern zwingende persönliche Gründe am Erscheinen, bleibt eine Übertragung des Fragerechts (Stellvertretung) möglich.

    Sollte die Einwohnerfragestunde für alle Fragen nicht ausreichen, erfolgt eine schriftliche Beantwortung.

    Alle Informationen zu Einwohneranfragen.
    Hinweis auf Generationen-BVV.

Wird stetig ergänzt.

Welche Frage haben Sie? Kurze Mail an bvv@ba-spandau.berlin.de