Bezirkspolitiker im Ehrenamt heißen Bezirksverordnete (abgekürzt BV). Sie kandidieren auf den Listen von Parteien, Bürgervereinigungen oder als Einzelkandidaten.
Zur BVV gehören immer 55 Bezirksverordnete – in allen Berliner Stadtbezirken gleich.
Gewählt werden die Bezirksverordneten übrigens von den Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Spandau, die die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen. Selbst als Bezirksverordnete wählen lassen können sich Spandauerinnen und Spandauer mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 18.
Die Bezirksverordneten sind verpflichtet, an der Arbeit der BVV teilzunehmen. Dafür erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenersatz nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (Entschädigungsgesetz) “PDF-Download unter berlin.de …(https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/wissenswertes/entschaedigungsgesetz_2020.pdf)”.
Mehr erfahren: Welche “Aufgaben(https://imperia.berlinonline.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/wissenswertes/artikel.280017.php)” nehmen Bezirksverordnete wahr?