Drucksache - 1297/XXI  

 
 
Betreff: Anmeldungen des Bezirks Spandau zum „Investitionsprogramm 2024 bis 2028“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm Bewig 
Verfasser:BzBm Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:
1. Version vom 15.04.2024

  1. Die Anlagen 1 und 2 der technischen Fortschreibung des Bezirks zum Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2028 sind der Senatsverwaltung für Finanzen vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV fristgemäß einzureichen.

 

  1. Die SE Personal und Finanzen Haushaltsamt wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2024 bis 2028 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.

 

  1. Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Personal und Finanzen Haushaltsamt ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.   

 

Begründung

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Rundschreiben vom 06.02.2024 zur Fortschreibung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2024 bis 2028 (1. RS IProg 24/28) konkrete Vorgaben für die Meldungen zum Investitionsprogramms 2024 bis 2028 festgesetzt.

 

In der Investitionsplanung 2024-2028 sind insbesondere die Maßnahmen der gezielten Zuweisung auf dringende Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit zu prüfen. Bereits begonnen Maßnahmen der gezielten Zuweisung sind die bestehenden Jahresraten zu prüfen gem. Stand des Planungsverfahrens.

 

Die Ansätze für die Jahre 2024 und 2025 hat das Abgeordnetenhaus bereits im Zuge des Doppelhaushaltes 2024/25 beschlossen. Sie sind deshalb nicht veränderbar.

 

r die Investitionen der Planjahre 2026 2028 sind von der Senatsverwaltung für Finan-

zen folgende Teilsummen im Investitionsprogramm 2023 2027 für den Bezirk Spandau festgesetzt worden:

 

 Gezielte Zuweisung     2026  5.500 T€

2027  6.600 T€

2028  6.100 T€

Aus der gezielten Zuweisung sind Maßnahmen mit Gesamtkosten über 5,5 Mio. € zu finanzieren.

Über die endgültige Höhe der Jahresraten entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen.

 

Die Anmeldungen bei den geplanten Maßnahmen der gezielten Zuweisung stellen sich in der Gegenüberstellung zu der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen wie folgt dar:

 

Haushalts-/ Anmeldung    Differenz zur Vorgabe

Planungsjahr   r die gezielte Zuweisung  der gezielten Zuweisung

         Über- (+)/Unterschreitung (-)

2026 12.000 T€ +   6.500 T€

2027 23.700 T€ + 17.100 T€

2028 29.213 T€ + 23.113 T€

 

Die Festsetzung der endgültigen Jahresraten für die pauschale Zuweisung ab 2026 im Bezirk Spandau wird erst mit der Investitionsplanung 2025-2029 erfolgen.

 

Die Maßnahmen der Hgr. 8 werden ebenfalls nicht fortgeschrieben, sondern unverändert in den Jahresraten aus dem Investitionsprogramm 2023 2027 übernommen.

 

Berlin-Spandau, den 12. April 2024

 

 

 

Bewig

Bezirksbürgermeister

 
 

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