Drucksache - 1297/XXI
Begründung Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Rundschreiben vom 06.02.2024 zur Fortschreibung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2024 bis 2028 (1. RS IProg 24/28) konkrete Vorgaben für die Meldungen zum Investitionsprogramms 2024 bis 2028 festgesetzt.
In der Investitionsplanung 2024-2028 sind insbesondere die Maßnahmen der gezielten Zuweisung auf dringende Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit zu prüfen. Bereits begonnen Maßnahmen der gezielten Zuweisung sind die bestehenden Jahresraten zu prüfen gem. Stand des Planungsverfahrens.
Die Ansätze für die Jahre 2024 und 2025 hat das Abgeordnetenhaus bereits im Zuge des Doppelhaushaltes 2024/25 beschlossen. Sie sind deshalb nicht veränderbar.
Für die Investitionen der Planjahre 2026 – 2028 sind von der Senatsverwaltung für Finan- zen folgende Teilsummen im Investitionsprogramm 2023 – 2027 für den Bezirk Spandau festgesetzt worden:
Gezielte Zuweisung 2026 5.500 T€ 2027 6.600 T€ 2028 6.100 T€ Aus der gezielten Zuweisung sind Maßnahmen mit Gesamtkosten über 5,5 Mio. € zu finanzieren. Über die endgültige Höhe der Jahresraten entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen.
Die Anmeldungen bei den geplanten Maßnahmen der gezielten Zuweisung stellen sich in der Gegenüberstellung zu der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen wie folgt dar:
Haushalts-/ Anmeldung Differenz zur Vorgabe Planungsjahr für die gezielte Zuweisung der gezielten Zuweisung Über- (+)/Unterschreitung (-) 2026 12.000 T€ + 6.500 T€ 2027 23.700 T€ + 17.100 T€ 2028 29.213 T€ + 23.113 T€
Die Festsetzung der endgültigen Jahresraten für die pauschale Zuweisung ab 2026 im Bezirk Spandau wird erst mit der Investitionsplanung 2025-2029 erfolgen.
Die Maßnahmen der Hgr. 8 werden ebenfalls nicht fortgeschrieben, sondern unverändert in den Jahresraten aus dem Investitionsprogramm 2023 – 2027 übernommen.
Berlin-Spandau, den 12. April 2024
Bewig Bezirksbürgermeister |
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