Drucksache - 1296/XXI  

 
 
Betreff: Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-105 VE für das Grundstück Daumstraße 46 und 50 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
Verfasser:BzStR Schatz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Bewig
   BzStR Schatz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 12.04.2024

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVwG) über den Beschluss des Bezirksamts vom 01. September 2015 über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-105 Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15. Oktober 2015, Drucksache Nr. 1638 / XIX. Wahlperiode.

Anlage: Kartenausschnitt (ohne Maßstab) mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-105 VE

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG und § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Bauchgesetzbuchs (AGBauGB) unter Vorlage der Begründung vom 03.04.2024 gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5 105 VE vom 19. Dezember 2022 und des Durchführungsvertrages vom 09. August 2023 beschließen:

 

I.  Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-105 VE vom 19. Dezember 2022

 

II. Entwurf der Verordnung

über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-105 VE

im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

 

Vom                                 2024

 

Auf Grund des § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Artikel 1 des sechsten Änderungsgesetzes vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578) geändert worden ist, verordnet das Bezirksamt Spandau von Berlin:

 

§ 1

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 5-105 VE vom 19. Dezember 2022 für das Grundstück Daumstraße 46 und 50 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst, wird festgesetzt.

 

§ 2

Die Urschrift des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann bei der für die Vermessung zuständigen Abteilung des Bezirksamtes, beglaubigte Abzeichnungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können bei der für die Stadtplanung zuständigen Abteilung des Bezirksamtes kostenfrei eingesehen werden.

 

§ 3

Auf die Vorschriften über

1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Absatz 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

 

§ 4

(1)         Es wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Spandau von Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Verletzungen oder Fehler gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs und die in Satz 1 Nummer 4 genannte Verletzung gemäß § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

(2)         Absatz 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

BegründungAnlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-105 VE ist die Absicht, auf der gewerblich genutzten Fläche des Grundstücks Daumstraße 46 und 50 ein neues Wohnquartier unter Einbeziehung der vorhandenen Vegetationsstrukturen zu entwickeln. Als Basis für die Entwicklung des geplanten Wohnquartiers dient ein städtebauliches Konzept, das die grundlegenden städtebaulichen Elemente, wie die Nutzung der Flächen, Bebauungstypologie und Geschossigkeit, vorgibt. Das Konzept wurde vom Fachbereich Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Fläche erstellt.

 

Bisheriges Verfahren

Datum / Zeitraum

Verfahrensschritt

01. September 2015

Bezirksamtsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-105 

26. Juni 2018

Bezirksamtsbeschluss über die Fortführung des Bebauungsplans 5-105 als vorhabenbezogener Bebauungsplan

08. Oktober –

08. November 2018

29. Januar 2019

12. Februar 2019

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

 

 

  • Information des Ausschusses für Stadtentwicklung
  • Bezirksamtsbeschluss

31. August -

01. Oktober 2018

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

14. Mai –

26. Juni 2020

 

04. Mai 2021

25. Mai 2021

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

 

  • Information des Ausschusses für Stadtentwicklung
  • Bezirksamtsbeschluss

09. Januar –

08. Februar 2023

Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

06. Januar –

10. Februar 2023

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB)

28. April –

12. Mai 2023

Erneute beschränkte öffentliche Auslegung (§4a Abs. 3 BauGB)

28. April –

12. Mai 2023

Erneute beschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB)

09. August 2023

Abschluss des Durchführungsvertrags

30. November 2023 –

23. Januar 2024

Rechtsprüfung gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-105 VE fand vom 09.01.2023 bis 08.02.2023 statt.

Es wurden insgesamt vier Stellungnahmen abgebeben, von denen drei von benachbarten Bürgern/Bürgerinnen und eine vom BLN (Berliner Landesarbeitsgemeinschafts Naturschutz e.V.) stammen.

Die Stellungnahmen der benachbarten Bürger/Bürgerinnen bezogen sich allesamt darauf, dass der bestehende Zaun zwischen dem Geltungsbereich und der Adickesstraße auch nach Realisierung der geplanten Bebauung bestehen bleiben solle.

In der Abwägung wird darauf verwiesen, dass nach dem Berliner Nachbarrechtsgesetz Einfriedungen vom Nachbarn verlangt werden können und eine entsprechende Einfriedung vom Eigentümer umzusetzen wäre.

Von zwei Bürgern/Bürgerinnen sowie dem BLN wurden Nachfragen und Einwände bzgl. des Umgangs mit den Bestandsbäumen im Geltungsbereich sowie dem angrenzenden Grundstück geäert.

In der Abwägung wird auf den Umweltbericht verwiesen und erläutert, wie viele Bestandsbäume welcher Baumarten gefällt werden müssen und wie der Ausgleich durch Neupflanzungen gestaltet wird. Insgesamt ist eine Übererfüllung des Ausgleichs des wegfallenden Bestands vorgesehen.

Der BLN äert zudem Kritik an der Erarbeitung des Umweltberichts sowie der Umsetzung der daraus resultierenden Ergebnisse; hinsichtlich Behandlung des Schutzguts Fläche, Durchführung der faunistischen Bestandsaufnahme, Durchführung der Maßnahmen als CEF-Maßnahme.

In der Abwägung werden die verwendeten Methoden zur Erarbeitung des Umweltberichts erläutert verdeutlicht, dass die jeweils üblichen Methodenstandards angewendet wurden. Es wird keinem Einwand gefolgt.

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28. November 2023 das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.Mit Schreiben vom 30. November 2023 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 5-105 VE gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Durchführung der Rechtsprüfung übergeben.

Am 23. Januar 2024 wurde von dieser mitgeteilt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan 5-105 VE beanstandungsfrei sei.

Es wurden folgende Hinweise gegeben, mit denen wie jeweils (in der rechten Spalte angegeben) umgegangen wurde:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Hinweise

Berücksichtigung

T.F. 3.1: Fahrradabstellplätze sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO und müssen hier nicht genannt werden.

Auch wenn keine Nennung der Fahrradstellplätze erforderlich ist, wird diese beibehalten.

T.F. 5.2: Im letzten Satz ist entweder der Einschub „zur gärtnerischen Anlage“ zu streichen oder ein „und“ einzufügen.

T.F. 6.4: Da es sich nicht um eine Regelung mit Festsetzungscharakter handelt, wurde im Zuge der Neuauflage des Handbuchs der verbindlichen Bauleitplanung entschieden, den Textblock bzw. die Formulierung auf der Planzeichnung nunmehr lediglich als „Hinweis“ zu führen. Ich bitte um entsprechende Beachtung bei künftigen Plänen (vgl. Handbuch der verbindlichen Bauleitplanung, Kapitel 02.10.06.03). Eine Anpassung beim vorliegenden VB Plan stelle ich anheim.

Eine Berücksichtigung wird lediglich bei bei künftigen Plänen erfolgen.

Im Festsetzungsvermerk sind die Worte „und mit § 11 Absatz 1“ zu streichen (Erläuterung siehe auch Seite 2 unter „Rechtsverordnung“).

Ich empfehle im Sinne der Bürgerfreundlichkeit den „Zuordnungshaken“ mit in die Legende aufnehmen.

 

Begründung

Umweltbericht

Hinweise

Berücksichtigung

Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands für „erneuerbare Energien“ und „Abfälle“ ist zu ergänzen.

In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten sind zu ergänzen.

Die Referenzliste der Quellen ist zu ergänzen.

 

Sonstiges

Hinweise

Berücksichtigung

Die durchgehende Nachweisführung mit Fußnoten wird begrüßt. Hier sollte auf einheitliches Layout und die Aktualität der Links geachtet werden.

Weitere Anmerkungen und Anpassungsvorschläge siehe beigefügte Begründung.

 

 

Anlagen zum Durchführungsvertrag

Hinweise

Berücksichtigung

Einzelne Anlagen bzw. deren Bestandteile sind sowohl digital als auch in Papierform (Kopie) nicht oder nur schwer lesbar:

Anlage 4a Erschließungsplan für Privatstraße, Legende ist nicht lesbar.

In der Vetragsurkunde ist die Anlage ausreichend lesbar.

Anlage 7 Grün- und Freiflächenplan, Legende und Planzeichnung stimmen teilweise nicht überein: z. B. Straßen, Wege, Plätze oder Wohngebäude/Tiefgaragenzufahrt. In der Legende ist außerdem noch die Freifläche für eine Kita becksichtigt, die nicht mehr Teil der Planung ist.

Die Grundaussage der Anlage (Verhältnis des Geltungsbereichs von Bebauung und Freiflächen sowie der Gestaltung der Freiflächen und Außenanlagen) ist verständlich. Dass eine Kita-Freifläche nicht mehr Bestandteil der Planung ist, geht daraus hervor, dass diese weder im Bebauungsplan noch in der Begründung gekennzeichnet oder erwähnt ist.

Anlage 16 Blatt 14 Plan Konzept Regenwasserbewirtschaftung ist aufgrund Verkleinerung teilweise nicht lesbar.

In der Vetragsurkunde ist die Anlage ausreichend lesbar.

 

Es ist sicherzustellen, dass die Originalunterlagen in der Vertragsurkunde ausreichend lesbar sind, andernfalls besteht das Risiko, dass die entsprechenden Regelungen nicht hinreichend bestimmt sind.

 

Anlage 16 Blatt 12 hat die irreführende Überschrift „Anlage 3“.

Es erschließt sich im Kontext der Nummerierung der Anlagen des Durchführungsvertrags, dass es sich  trotz der Überschrift um einen Bestandteil der Anlage 16 handelt.

Die Bezeichnung der Gebäude innerhalb der Anlagen ist nicht konsistent (Angaben numerisch und mit Buchstaben).

Eine innerhalb aller Anlagen konsistente Bezeichnung ist nicht erforderlich, da Plan und Legende (=Bezeichnung) jeweils übereinstimmen und zuordenbar sind.

Es besteht ein Widerspruch zwischen der Anzahl der eingezeichneten zu pflanzenden Bäume in Anlage 17 Baumfällungen und Ersatzplanzungen und im Textteil in § 19.

Gemäß § 19 des Durchführungsvertrags sind maximal 55 Ersatzbäume zu pflanzen. In der Anlage 17 setzt sich diese Anzahl aus Bäumen 1. Ordnung (41 Stück) sowie 2. Ordnung (150 Stück) zusammen; so steht es auch in der Legende des Plans. Es besteht demnach kein Widerspruch.

 

Verfahrensakte

Beteiligung

Hinweise

Berücksichtigung

Frühzeitige Behördenbeteiligung: Es fehlt die gemäß Abwägungstabelle vorhandene Stellungnahme des LaGetSi, diese sollte ergänzt werden. Es fehlt ferner eine Auseinandersetzung mit der Stellungnahme von SenWiEnBe.

 

Die Stellungnahme des LaGetSi wird in der Verfahrensakte ergänzt

Die Stellungnahme von SenWiEnBe wurde nicht im Rahmen der regulären frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben, sondern davor. Demnach war sie auch nicht Gegenstand dieser Abwägung.

 

Erste Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB: Es fehlt die gemäß Abwägungstabelle vorhandene Stellungnahme der IHK, diese sollte ergänzt werden.

 

Es wird empfohlen, den am 17.0.1.2024 per E-Mail übermittelten Vermerk zur eingeschränkten Behördenbeteiligung zu den Akten nehmen.

 

 

Rechtsverordnung

Hinweise

Berücksichtigung

§ 11 AGBauGB ist nur bei förmlichen Aufhebungen oder Änderungen von Bebauungsplänen zu nennen und nicht in Fällen, in denen eine bloße „Verdrängung“ des Alt-Plans stattfindet. Anders als bisher in der Berliner Praxis gehandhabt, ist § 11 AGBauGB nicht zu nennen, wenn der neue Plan zuvor geltende Bebauungspläne lediglich überplant (also im Wege der Normenkollision verdrängt) und diesen nicht formell in einem selbstständigen Aufhebungsverfahren aufhebt (vgl. Handbuch der verbindlichen Bauleitplanung, Kapitel 02.10.06.04).

 

Die berücksichtigen Änderungen am vorhabenbezogenen Bebauungsplan, an der Begründung und teilweise an der Verfahrensakte wurden vorgenommen. Eine Änderung des Durchführungsvertrags war nicht erforderlich.

Das Ergebnis der Rechtsprüfung sowie die Vorlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-105 VE mit Änderungen vom 27.09.2023 sowie 26.03.2024 auf der Grundlage des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans an die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 09.04.2024 beschlossen.

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

Dem Bezirk entstehen durch die Planungen keine Kosten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 5-105 VE und die im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Folgekosten sind im Rahmen des mit dem Vorhabenträger abgeschlossenen Durchführungsvertrags finanziert.

 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist,

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802).

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578) geändert worden ist,

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239).

 

 

Berlin Spandau, den             2024

 

Bewig

Bezirksbürgermeister

Schatz

Bezirksstadtrat

 

 

Anlage zur Drucksache 1296/XXI

der Bezirksverordnetenversammlung Spandau

XXI. Wahlperiode

 

 

KARTENAUSSCHNITT ohne Maßstab mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-105 VE

 

 

Aktueller Anlass der Planaufstellung:

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 5-105 VE ist die Absicht, auf der gewerblich genutzten Fläche der Grundstücke Daumstraße 46 und 50 ein neues Wohnquartier unter Einbeziehung der vorhandenen Vegetationsstrukturen zu entwickeln.

Ziele und Zwecke der Planung:

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets, einer öffentlichen Parkanlage und eines öffentlichen Spielplatzes.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen