Drucksache - 1285/XXI
Große Anfrage der Fraktion der AfD zur 026/XXI (BVV) am 24.04.2024 1. Mit welchem Schriftverkehr gibt die Senatsverwaltung Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung / Fortschreibung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2024 bis 2028 (einzeln benennen für die Jahre 2021 / 2022 / 2023 / 2024)? 2. Ergeben sich aus den jeweiligen Aussagen der Senatsverwaltung bemerkenswerte Unterschiede, und falls ja, welche? 3. Wie wirkt sich der Umstand für das Bezirksamt Spandau aus, dass die Jahres-eckwerte für Investitionen nur durch Ausgleich über zentrale veranschlagte pauschale Minderausgaben erreicht werden? 4. Was sind aus Sicht des Bezirksamtes zentral veranschlagte Minderausgaben und wer hat diese wann zentral veranschlagt (Daten benennen)? 5. Wie bewertet das Bezirksamt die Aufforderung der CDU-geführten Landesregierung, dass Maßnahmen hinsichtlich ihrer Erfordernisse (weiterhin) fundiert zu begründen sind? 6. Lässt sich daraus etwa schließen, dass Maßnahmen zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit weder fachlich fundiert geprüft waren, noch wirtschaftlich sinnvoll gewesen sind? 7. Stehen die Richtlinien der Regierungspolitik – seit der Wahlwiederholung – den bezirklichen Planungen und festgestellten Notwendigkeiten i.V.m. der Investitionsplanung entgegen? 8. Wie bewertet das Bezirksamt die Festlegung der Landesregierung, dass die Berücksichtigung neuer Maßnahmen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Havarien, Gefährdungslagen für die öffentliche Sicherheit u.ä.) und unter gleichzeitiger Benennung von Ausgleichen möglich ist? 9. Hat das Bezirksamt Spandau am Freitag, den 17. Mai 2024, einen Meldetermin bei der Senatsverwaltung? 9.1 Falls ja, was muss hier gemeldet werden? |
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Bezirksamt Spandau
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