Drucksache - 1236/XXI  

 
 
Betreff: Kühle Köpfe trotz heißen Zeiten – Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell absichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke 
Verfasser:Leschewitz 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung u. Beauftragte Vertagung
11.04.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung u. Beauftragte      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.02.2024
3. Version vom 18.03.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend dafür Vorsorge zu treffen, dass die notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen, die durch das geplante Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“tten finanziert werden sollen, im Haushalt abgesichert werden. Dazu sind auch die dafür notwendigen Gespräche mit den zuständigen Stellen auf Landesebene zu führen.


Begründung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung hat auch direkte Auswirkungen auf Berlin: der von Schwarz-Rot geplante Sonderfonds „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ ist ebenfalls vom Tisch, wie ein von der Senatsfinanzverwaltung beauftragtes Rechtsgutachten nun zeigt. Davon betroffen sind auch viele Klimaanpassungsmaßnahmen des Bezirkes wie das Bezirksamt in seiner Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage der Linken Drs. 1081/XXI „Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds - Auswirkungen auf Spandau?“ ausführte. Darunter fallen u.a. die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe, energetische Gebäudesanierungen und vieles weitere mehr.

Nun gilt es schnell zu handeln und alternative Finanzierungsmöglichkeiten für diese wichtigen Maßnahmen zu finden. Dazu sind auch entsprechende Gespräche auf Landesebene zu führen, um die finanziellen Spielräume in den Bezirkshaushalten abzusichern. Auch politische Initiativen zur notwendigen Reform oder gar Abschaffung der Schuldenbremse sollten hierbei erwogen werden.

 

Begründung der Dringlichkeit: Das Ergebnis des Rechtsgutachtens im Auftrag der Senatsfinanzverwaltung wurde erst am 23.02.2024, also nach Vorlagenschluss, bekannt.

 
 

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