Drucksache - 1046/XXI
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Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 11.12.2023 zur Großen Anfrage 1046/XXI Eingang im BVV-Büro: 11.12.2023
1. Aus welchem Grund ist nur eine Teilstrecke der Straße Eichholzbahn in Höhe des Sportparks Staaken asphaltiert (s. Foto 1)? 2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in den letzten Jahren durch Starkregen mehrmals das Kopfsteinpflaster aufgebrochen wurde, da das Regenwasser nicht vernünftig abfließen konnte? 2.1 Falls ja, wie oft ist es in den letzten 5 Jahren zu solchen Vorfällen gekommen? 2.2 Falls ja, in welchem Umfang waren die Schäden? 2.3 Falls ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um entstandene Schäden durch den Starkregen zu beheben? Antwort zu 1. - 2.3 Die Straße Eichholzbahn befindet sich in dem bezeichneten Abschnitt nicht im Fachvermögen des Bezirksamtes. Daher ist eine inhaltliche Beantwortung der Fragen durch das Bezirksamt nicht möglich. Die Eichholzbahn ist bis auf den Teilabschnitt der Rampe zur Nennhauser-Damm-Brücke mit einem Asphaltprovisorium befestigt. Bei dem Kopfsteinpflaster auf der Rampe handelt es sich um die historische Befestigung.
3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger keinen ausgewiesenen Fußgängerweg gibt und diese zudem über unebenes Kopfsteinpflaster gehen müssen (s. Foto 2)? 3.1 Falls ja, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um Fußgängerinnen und Fußgängern ein sicheres Passieren der Straße zu ermöglichen? 3.2 Falls ja, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um die Eichholzbahn insgesamt barrierefreier zu gestalten? Antwort zu 3. - 3.2 Die Straße Eichholzbahn ist im sogenannten „Mischprinzip“ angelegt. Wie in zahlreichen vergleichbaren Straßen üblich, ist kein baulich angelegter Gehweg vorhanden. Die vorhandene Breite ist für den Einbau eines Gehweges nicht ausreichend. Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet. Dem Fachvermögen des Bezirksamtes zugehörige Abschnitte der Straße wurden in Asphaltbauweise provisorisch befestigt. Sie sind barrierereduziert nutzbar. Für einen barrierefreien Ausbau des Teilabschnittes mit Pflasterbefestigung (Rampenbauwerk) hat das Bezirksamt keine eigene Zuständigkeit.
Berlin-Spandau, 11.12.2023
Thorsten Schatz Bezirksstadtrat
Große Anfrage der Fraktion der Tierschutzpartei zur 022/XXI (BVV) am 22.11.2023
1. Aus welchem Grund ist nur eine Teilstrecke der Straße Eichholzbahn in Höhe des Sportparks Staaken asphaltiert (s. Foto 1)? 2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in den letzten Jahren durch Starkregen mehrmals das Kopfsteinpflaster aufgebrochen wurde, da das Regenwasser nicht vernünftig abfließen konnte? 2.1 Falls ja, wie oft ist es in den letzten 5 Jahren zu solchen Vorfällen gekommen? 2.2 Falls ja, in welchem Umfang waren die Schäden? 2.3 Falls ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um entstandene Schäden durch den Starkregen zu beheben? 3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger keinen ausgewiesenen Fußgängerweg gibt und diese zudem über unebenes Kopfsteinpflaster gehen müssen (s. Foto 2)? 3.1 Falls ja, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um Fußgängerinnen und Fußgängern ein sicheres Passieren der Straße zu ermöglichen? 3.2 Falls ja, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um die Eichholzbahn insgesamt barrierefreier zu gestalten?
Spiegeler Castañeda Die Fraktionsvorsitzende
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