Kleine Anfrage - XXI-302  

 
 
Nummer:XXI-302Eingang:24.10.2023
Eingereicht durch:Weber, Roman
Weitergabe:26.10.2023
Fraktion:Fraktion der TierschutzparteiFälligkeit:17.11.2023
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:14.11.2023
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:
  Erfasst:26.10.2023
  Geändert:
 
Betreff:Projekt Bildungsbrücken
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1. Wird das Projekt ‚Bildungsbrücken des Vereins Kompaxx e.V. im Jahr 2024 weiterhin durch das Bezirksamt Spandau gefördert?

1.1 Falls Nein, warum nicht?

1.2 Falls Ja, ist damit die kontinuierliche Durchführung des

Projektes gewährleistet?

2. Nach welchen Kriterien schüttet das Bezirksamt Projektförderung an freie Träger im Bereich der Kinder- und Jugendförderung aus? Wie verhält es sich hierbei bei dem Projekt Bildungsbrücken?

 

 

Roman Weber

Kleine Anfragen Antworttext

1. Wird das Projekt ‚Bildungsbrücken des Vereins Kompaxx e.V. im Jahr 2024 weiterhin durch das Bezirksamt Spandau gefördert?

 

Antwort:

Nein.

 

 

1.1 Falls Nein, warum nicht?

 

Antwort:

Der Jugendhilfeausschuss Spandau hat auf seiner Sitzung am 12.09.2023 über die Förderung der Freien Träger für das Jahr 2024 in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung beschlossen. Der Förderantrag des Trägers Kompaxx e.V. für das Projekt Bildungsbrücken wurde dabei abschlägig beschieden.

 

1.2 Falls Ja, ist damit die kontinuierliche Durchführung des

Projektes gewährleistet?

 

Antwort:

Siehe Antwort zu 1.1.

 

 

2. Nach welchen Kriterien schüttet das Bezirksamt Projektförderung an freie Träger im Bereich der Kinder- und Jugendförderung aus? Wie verhält es sich hierbei bei dem Projekt Bildungsbrücken?

 

Antwort:

Der Beschlussempfehlung der Verwaltung des Jugendamtes zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe für den Jugendhilfeausschuss Spandau liegen verschiedene Kriterien zugrunde, die in der Prüfung aller Förderanträge Anwendung finden. Nicht abschließend aufgezählt sind dies in erster Linie:

 

  • Gesetzliche Vorgaben durch das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz, insbesondere bezüglich geltender Fachstandards in Bezug auf Umfang und Qualität der Angebote sowie der Bedarfsdeckung im Sinne einer angestrebten Angleichung der Verhältnisse in allen Berliner Bezirken.
  • Die Schwerpunktsetzung und daraus resultierende Maßnahmenplanung im jeweils aktuellen vom JHA beschlossenen bezirklichen Jugendförderplan.
  • Die vom JHA selbst beschlossenen Förderkriterien
  • Vorgaben und Auflagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wie z.B. aktuell im Kontext der Jugendgewaltgipfel 2023
  • Weitere Rechtsnormen, z.B. SGB VIII, AG KJHG

 

    

                  

Tanja Franzke
Bezirksstadträtin
 


 

 

 
 

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