Kleine Anfrage - XXI-261
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Angélique Hadjedj Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab folgende Hinweise: Bei der Spektelake handelt es sich weder um ein Naturschutzgebiet, noch um ein Landschaftsschutzgebiet nach Bundes- bzw. Landesnaturschutzgesetz, sondern um einen Grünzug bzw. eine Grünanlage. In diesem Gebiet liegen neben Flächen, die der Erholung dienen, auch wertvolle Biotope und Flächen, die im Natur- und Artenschutz einen sehr hohen Stellenwert haben und dem Naturschutzrecht unterliegen.
Zu Ihrer o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1.: Nein. Leider liegen häufig Vandalismusschäden vor, die immer wieder repariert werden müssen. Eine zeitliche Zuordnung der aktuellen Schäden ist jedoch nicht möglich.
Zu 2.: Die Zäune werden repariert.
Zu 3.:
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Schatz Bezirksstadtrat
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0