Mitstreitende

Mit wem der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zusammenarbeitet

Der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) arbeitet mit Organisationen und Einzelpersonen zusammen, die sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen einsetzen.

Eine enge Zusammenarbeit verbindet den Beauftragten dabei insbesondere mit:

  • Beirat für Menschen mit Behinderungen in Spandau (Beirat),
  • Seniorenvertretung Spandau (Seniorenvertretung),
  • Registerstelle Spandau (Register Spandau),
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Berlin (Beauftragte),
  • Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV),
  • Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. (LV Selbsthilfe).

Beirat für Menschen mit Behinderungen in Spandau

Wer der Beirat für Menschen mit Behinderungen in Spandau ist

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen in Spandau (Beirat) besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Organisationen von Menschen mit Behinderungen.

Gemäß § 30 Absatz 1 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vertritt der Beirat die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Bezirk und gibt Empfehlungen ab gegenüber dem

Über seinen Vorsitzenden ist der Beirat im Haushaltsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung vertreten.

Wie der Beirat und der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten

Der Beauftragte informiert den Beirat über aktuelle behindertenpolitische Vorgänge auf Bezirks- und Landesebene.

Als Expertinnen und Experten in eigener Sache beraten die Beiratsmitglieder den Beauftragten zu den Belangen von Menschen mit Behinderungen.

Seine Geschäftsführung hat der Beirat dem Beauftragten übertragen.

  • Hier erfahren Sie mehr über den Beirat für Menschen mit Behinderungen.

Seniorenvertretung Spandau

Wer die Seniorenvertretung Spandau ist

Die Seniorenvertretung Spandau (Seniorenvertretung) besteht aus gewählten Spandauer Bürgerinnen und Bürgern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Gemäß § 4 Absatz 3 Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) nimmt die Seniorenvertretung die Interessen älterer Menschen im Bezirk wahr.

Die Mitglieder der Seniorenvertretung nehmen an den Fachausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung teil. Spandauerinnen und Spandauern bietet die Seniorenvertretung regelmäßige Sprechzeiten an.

Wie die Seniorenvertretung und der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten

Der Beauftragte informiert die Seniorenvertretung über aktuelle senioren- und behindertenpolitische Vorgänge auf Bezirks- und Landesebene.

Als Expertinnen und Experten in eigener Sache beraten die Mitglieder der Seniorenvertretung den Beauftragten zu den Belangen älterer Menschen.

  • Hier erfahren Sie mehr über die Seniorenvertretung Spandau.

Registerstelle Spandau

Wer die Registerstelle Spandau ist

Die Registerstelle Spandau (Register Spandau) erfasst Meldungen über Diskriminierungen im Bezirk Spandau. Diese Meldungen werden zusammen mit den Registern der anderen Bezirke auf der Homepage der Berliner Register jährlich veröffentlicht.

Wie Register Spandau und der Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten

Der Beauftragte unterstützt Register Spandau als Anlaufstelle für Personen, die eine Diskriminierung wegen Alters oder wegen einer Behinderung im Bezirk melden möchten. Auf Wunsch werden diese Meldungen auch anonym behandelt.

  • Hier erfahren Sie mehr über Register Spandau.

Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Berlin

Wer die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Berlin sind

Gemäß Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) verfügt Berlin über Beauftragte für Menschen mit Behinderungen (Beauftragte) auf Landesebene und auf Bezirksebene.

Wie die Beauftragten zusammenarbeiten

Die Beauftragten beraten regelmäßig über aktuelle Bedarfe und Probleme von Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Hierzu gehören unter anderem gemeinsame Stellungnahmen zu Vorhaben auf Landes- und Bezirksebene, soweit sie die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen.

  • Hier erfahren Sie mehr über die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.
  • Hier erfahren Sie mehr über die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.

Wer der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V. ist

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) berät Berlinerinnen und Berliner mit Sehbeeinträchtigungen und vermittelt ihnen Kontakte zu weiteren Anlaufstellen.

Der interessierten Öffentlichkeit bietet der ABSV Beratung an, um Barrieren für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen abzubauen: im Verkehr, in öffentlich zugänglichen Gebäuden und bei der Vermittlung von visuellen Informationen.

Der ABSV verfügt unter anderem über einen ausgewiesenen Experten zum Thema barrierefreies Bauen.

Wie der ABSV und der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten

Bei seinen Stellungnahmen zu öffentlichen Bauvorhaben stimmt sich der Beauftrage zu den Belangen von blinden und sehbehinderten Menschen mit dem ABSV ab.

  • Hier erfahren Sie mehr über den ABSV.

Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.

Wer die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. ist

Unter dem Dach der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. (LV Selbsthilfe) sind Vereine, Selbsthilfegruppen und Stiftungen zusammengeschlossen, die sich für die Selbsthilfe und Selbstvertretung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und chronischen Erkrankungen einsetzen.

Wie die LV Selbsthilfe und der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten

Der Beauftragte unterstützt die LV Selbsthilfe bei der Überprüfung von Genehmigungen zur Abweichung von den Vorschriften des barrierefreien Bauens.

Bei seinen Stellungnahmen zu öffentlichen Bauvorhaben stimmt sich der Beauftragte mit der LV Selbsthilfe insbesondere zu den Belangen von Nutzerinnen und Nutzern radgebundener Hilfsmitteln ab.

  • Hier erfahren Sie mehr über die LV Selbsthilfe.