Impfberatungsstelle Spandau

Am 10.05.2024 ist die Impfberatungsstelle geschlossen.

Haben Sie Fragen zu Impfungen? Möchten Sie gerne mehr über Impfungen für Ihr Kind wissen? Wir helfen Ihnen in der Impfberatungsstelle des Gesundheitsamtes Spandau gerne weiter.

Impfsprechstunde: Montag & Donnerstrag 10:00-13:00 Uhr im Rathaus Spandau, Zimmer 1121/1122

Sie können ohne Termin kommen oder telefonisch einen Termin auch außerhalb dieser Zeiten vereinbaren unter 030 90279-4083/-4132

Unsere Angebote:

  • Beratung zu Impfungen für alle Lebensabschnitte (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) nach STIKO
  • Überprüfung Ihres Impfschutzes anhand des Impfbuches
  • Beratung zur Masern-Impfung nach dem Masernschutzgesetz
  • Ausstellung von Impfausweisen

Bitte bringen Sie zu einem Termin Ihr Impfbuch und Ihre Krankenkassenkarte mit.

Impfungen gegen Corona

Empfehlung für die gesunde Allgemeinbevölkerung:

Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ab 18 Jahren eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2. Die Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht (durch Impfungen und/oder eine durchgemachte Infektion). Um eine bestmögliche Basisimmunität zu erlangen, sollten nach Einschätzung der STIKO mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Wenn noch Antigenkontakte fehlen, sollten diese durch Impfungen nachgeholt werden. Darüber hinaus sind keine weiteren Auffrischimpfungen für gesunde Erwachsene bis zum Alter von 60 Jahren sowie für Schwangere empfohlen.(Stand 18.09.2023)

Impfung gegen Affenpocken

Die Impfung mit dem Impfstoff Imvanex® wird für Menschen mit einem erhöhten Risiko für eine Ansteckung oder nach Kontakt empfohlen. Weitere Informationen hier: https://www.infektionsschutz.de/aktuelles/informationen-der-bzga-zu-affenpocken/ und hier: https://www.berlin.de/sen/wgpg/service/oft-gesucht/artikel.1210318.php

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä) e. V. präsentiert eine Liste Affenpocken-Impfkampagne in Berlin (Update vom 13.10.2022)

Masernimpfung

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1.März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen einen Schutz vor der Infektion nachweisen. Das gilt auch für medizinisches Personal.
Einen Schutz vor einer Maserninfektion hat man nach zwei Masernimpfungen oder einer durchgemachten Maserninfektion. Nachweise darüber müssen in den jeweiligen Einrichtungen oder im Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden sie unter www.masernschutz.de. und für Berlin hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/informationen-zur-masern-impfpflicht-900722.php

Weitere aktuelle Informationen

Nicht nur an die Corona-Impfung denken! Für Erwachsene ab 60 Jahren und solche mit schweren Erkrankungen sind auch die Impfungen gegen Pneumokokken und Influenza („Grippe“) wichtig.