Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Symbol zum Versenden von E-Mails
  • Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.

Mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport von Berlin InnSport ZS
Nr. 1/2014 vom 13.01.2014 wurde die Berliner Verwaltung allgemein über Bindungswirkung/Geltungsbereich des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (EGovG Bund) für die Berliner Behörden informiert.

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des jeweiligen Fachbereiches gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adressen erklärt: