Wahlhelfende Personen für die Europawahl gesucht

Wir suchen SIE!

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Wenn Sie zur Europawahl wahlberechtigt sind, können Sie als wahlhelfende Person am 09.06.2024 tätig werden. Besondere Kenntnisse sind nicht notwendig. Ein Hauptwohnsitz in Berlin ist nicht erforderlich. Das benötigte Wissen wird Ihnen in einer Informationsveranstaltung und durch Informationsmaterial vermittelt.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 120 Euro in einem Urnenwahllokal bei Ausübung in den folgenden Funktionen: Vorsteher:in, stellvertr. Vorsteher:in, Schriftführer:in, stellvertr. Schriftführer:in,
100 Euro in einem Urnenwahllokal bei Ausübung in der Funktion als Beisitzer:in,

100 Euro in einem Briefwahllokal bei Ausübung in den folgenden Funktionen: Vorsteher:in, stellvertr. Vorsteher:in, Schriftführer:in, stellvertr. Schriftführer:in,
80 Euro in einem Briefwahllokal bei Ausübung in der Funktion als Beisitzer:in.

Dienstkräfte der Berliner Verwaltung, die sich für einen Freizeitausgleich entscheiden, erhalten ein gemindertes Erfrischungsgeld. Bei Ausübung in einem Urnenwahllokal in den Funktionen: Vorsteher:in, stellvertr. Vorsteher:in, Schriftführer:in, stellvertr. Schriftführer:in sind das 70 Euro und in der Funktion als Beisitzer:in sind das 50 Euro. Bei Ausübung in einem Briefwahllokal in den Funktionen: Vorsteher:in, stellvertr. Vorsteher:in, Schriftführer:in, stellvertr. Schriftführer:in sind das 50 Euro und in der Funktion als Beisitzer:in sind das 30 Euro.

Freizeitausgleich für den Einsatz im Urnenwahllokal:

  • Vorsteher:in sowie Stellvertretung: 2 Tage,
  • Schriftführer:in und Stellvertretung: 1,5 Tage und
  • Beisitzer:in: 1 Tag

Freizeitausgleich für den Einsatz im Briefwahllokal:

  • Vorsteher:in sowie Stellvertretung: 1,5 Tage,
  • Schriftführer:in und Stellvertretung: 1 Tag und
  • Beisitzer:in: 0,5 Tage

Für Lehrkräfte gilt dasselbe an Unterrichtstagen.

Dienstkräfte, deren Einsatz am Wahltag erst nach 21 Uhr endet, erhalten eine weitere Dienstbefreiung von einem halben Tag. Sie können darüber hinaus ihren Dienst am Folgetag des Wahltages erst um 12 Uhr beginnen, soweit dies dienstlich vertretbar ist.

Wahlvorstehende Personen, schriftführende Personen und die jeweiligen stellvertretenden Personen erhalten bei Teilnahme an einer Präsenzschulung 40 Euro oder bei einer Teilnahme an einer Onlineschulung 25 Euro Aufwandsersatz, wenn sie das Ehrenamt am Wahltag tatsächlich ausüben.

Für den Transport der Wahlunterlagen am Tag vor der Wahl sowie für den Transport der Wahlunterlagen am Wahlabend wird eine Beförderungspauschale von jeweils 20 Euro gewährt.

Es werden viele Personen in den Briefwahllokalen benötigt, deren Einsatz ab 15 Uhr beginnt.

Haben Sie noch Fragen, dann rufen Sie uns unter 90279- 3896 an
oder schreiben Sie eine E-Mail an “wahlhelfende@ba-spandau.berlin.de“mailto:wahlhelfende@ba-spandau.berlin.de.

Nehmen Sie als wahlhelfende Person aktiv an der Ausgestaltung der Demokratie teil und füllen Sie bitte die folgenden Bereitschaftserklärungen aus:

Bereitschaftserklärung als Download

Unter https://www.berlin.de/wahlen/organisation/wahlhelfende/ finden Sie weitere Informationen über die Wahlhelfertätigkeit und können sich Online ebenfalls als wahlhelfende Person anmelden.

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