Drucksache - 1826/XXI
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf von Berlin wird in den im Folgenden aufgeführten Punkten geändert:
§36 In § 36 wird der Absatz 5 komplett gestrichen und die folgenden Absätze des Paragraphen entsprechend neu nummeriert.
§ 51
Der Vorsteher/Die Vorsteherin setzt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen An-träge nach § 42 BezVG (Einwohnerversammlungen) und § 44 BezVG auf die Tagesord-nung der Bezirksverordnetenversammlung. Die Kontaktpersonen sind gemäß § 44 Abs. 5 BezVG anzuhören. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit einer Stellungnahme zu der entsprechenden Vorlage zur Kenntnisnahme.
In folgender geänderter Fassung:
Der Vorsteher/Die Vorsteherin setzt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Anträge nach § 42 BezVG (Einwohnerversammlungen) und § 44 BezVG auf die Tagesordnung der Bezirksverordnetenversammlung. Die Kontaktpersonen sind gemäß § 44 Abs. 7 BezVG anzuhören. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit einer Stellungnahme zu der entsprechenden Vorlage zur Kenntnisnahme. |
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