Drucksache - 1817/XXI
Sachverhalt:
Der Senator für Finanzen hatte die Bezirke aufgefordert, die Fortschreibungen des Investitionsprogramms 2024-2028 bis zum 12.4.2024 einzureichen. Erst am 11.4.2024 wurde der Haushaltsausschuss von den Fortschreibungen unterrichtet. Eine realistische Möglichkeit der BVV, auf die Planungen Einfluss zu nehmen, gab es nicht mehr. Das darf sich nicht wiederholen. In seinem Rundschreiben zum Investitionsprogramm vom12.2.2024 geht auch der Finanzsenator davon aus, dass ein BVV-Beschluss der Normalfall bei der Erstellung der Planungsunterlagen sein soll. Ein Bezirksamtsbeschluss wie in Reinickendorf reicht zwar aus, muss aber "mindestens gegeben sein ".Die BVV sollte künftig ihre Rechte bei der Investitionsplanung wahrnehmen Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig Fortschreibungen des Investitionsprogramms, insbesondere dazu gehörige Dringlichkeitslisten, rechtzeitig der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. Anlagen: |
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