Planungsrechtliche Beratung

Ausschnitt aus der Themenkarte Planungsrecht

Was gilt es zu beachten?

Sie haben vor Ihr Grundstück zu bebauen, anders zu nutzen, es aufzuteilen, zu veräußern oder Baulichkeiten abzureißen? Hierfür sind die planungsrechtlichen Bestimmungen, welche für Ihr Grundstück gelten, neben anderen rechtlichen Gegebenheiten, wie etwa das Denkmalrecht oder das Bauordnungsrecht wesentlich. Unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, müssen Sie sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Für jedes Grundstück im Bezirk Reinickendorf ergeben sich spezifische planungsrechtliche Anforderungen aus den festgesetzten Bebauungsplänen und anderen planungsrechtlichen Grundlagen. Selbst kleine oder genehmigungsfreie Vorhaben, wie beispielsweise die Errichtung von Einfriedungen, können gegen das Planungsrecht verstoßen. Daher ist es ratsam, dass Sie sich vor Baubeginn ausreichend informieren.

Wo finden Sie Informationen zum geltenden Planungsrecht?

Einen ersten Überblick zum Planungsrecht erhalten Sie auf der Website Geoportal Light vom Land Berlin. Um die entsprechende Karte aufzurufen, folgen Sie dem Link zur Themenkarte Planungsrecht. Die Adresssuche finden Sie im Kästchen oben rechts. Folgende Fragen können hier direkt beantwortet werden:

  • Ist ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück festgesetzt?
    Die festgesetzten Bebauungspläne sind in der Karte rot dargestellt. Per Mausklick öffnet sich eine Box, in der Sie weitere Infos finden (ggf. mit dem Pfeil am unteren Rand der Box navigieren).
  • Besteht ein laufendes Bebauungsplanverfahren?
    Die noch im Verfahren befindlichen Bebauungspläne sind in der Karte blau dargestellt. Auskünfte über Verfahrensstände und Inhalte können bei den zuständigen Ansprechpersonen für das Planungsrecht eingeholt werden.
  • Welches Planungsrecht besteht, wenn kein Bebauungsplan zu finden ist?
    Sofern für Ihr Grundstück kein Bebauungsplan eingetragen ist, bildet in der Regel der Baunutzungsplan vom 28.12.1960 als übergeleiteter Bebauungsplan das gültige Planungsrecht. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei den Ansprechpersonen für das Planungsrecht.

Wie können wir Ihnen helfen?

Hierfür bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung, in der wir mit Ihnen die städtebaulichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Vorhabens erörtern. Dies umfasst u.a. folgende Fragen:

  • Welche bauliche Nutzung ist auf Ihrem Grundstück möglich?
  • Wie groß und wie hoch können Sie bauen?
  • Wo können Sie Ihr Gebäude errichten?
  • Welche Vorschriften müssen Sie einhalten?
  • Welche Rechte Dritter (z.B. der Nachbarn) gilt es zu berücksichtigen?

Für eine optimale Beratung empfehlen wir einen Lageplan und eine grobe Skizze Ihres Vorhabens mitzubringen.

Wie erreichen Sie uns?

Je nach Ortsteil können unterschiedliche Ansprechpersonen für Sie in Frage kommen. Zuständigkeiten, Sprechzeiten und die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeitenden finden Sie in der nebenstehenden Kontaktspalte. Alternativ finden Sie die Zuständigkeiten in der Kontaktübersicht des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz.