Drucksache - V-0904  

 
 
Betreff: Rahmenbedingungen zur Sicherung der bezirklichen Kultur- und Bildungsarbeit schaffen
Status:öffentlichNotiz:Beendet im ÄR am 6.11.2012
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + PersonalAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2005 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag A. Fin/Imm/Pers vom 19.01.2005

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1. a. über den Rat der Bürgermeister (RdB) eine Initiative mit dem Ziel zu starten,

zukünftig budgetunwirksame Kosten nur noch nachrichtlich auszuweisen, so dass sie im Gegensatz zum gegenwärtigen Verfahren tatsächlich budgetunwirksam bleiben,

 

1. b. in der Begründung der Initiative deutlich zu machen, dass die bisherige Art der Verrechnung zu einer Fehlsteuerung führt, indem von Dritten angemietete Objekte günstiger sind als Objekte im Fachvermögen der Bezirke, so dass z.B. die Gefahr besteht dass mit Fördermitteln der EU sanierte Immobilien langfristig nicht mehr im Bestand des Landes Berlin bzw. der Bezirke gehalten werden können und somit die Förderziele gefährdet werden,

 

1. c. sich im Rat der Bürgermeister (RdB) und bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die Einnahmen in der Kosten-Leistungs-Rechung berücksichtigt werden, der Grad der Kostendeckung pro Produkt ermittelt wird und dass ein Anreizsystem für die Bezirke geschaffen wird, ihre Einnahmen durch Verbesserung der Leistung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen,

 

2. die Amtsumlagen in der bezirklichen Kosten-Leistungs-Rechnung transparent darzustellen.

 

3. für die Objekte "Eliashof" und "Prenzlauer Allee 227/228" beispielhaft zu

berechnen und zu prüfen, welche Auswirkung die Überführung in das

Finanzvermögen des Bezirks bei Abschluss von langjährigen

Nutzungsvereinbarungen (ca. 20 Jahre) mit den betroffenen LUVs hätte, um durch diese Berechnung eine weitere Argumentationsbasis für die Gespräche im Rat der Bürgermeister, mit SenFin und dem Hauptausschuss zu haben,

 

4. für das Objekt Schönfließer Straße 7 als „interkulturelles Haus“ eine Übergabe in das

Treuhandvermögen von SPI vorzubereiten und den Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal regelmäßig über den Sachstand zu informieren,

 

5. über den Rat der Bürgermeister eine Initiative zu starten,

Qualitätsstandards in der bezirklichen Kulturarbeit verbunden mit einem Bonussystem, zunächst als Pilotprojekt am Beispiel der Musikschulen, einzuführen.

 

Begründung:

 

Begründung:

 

Der Ausschuss für Kultur und Wirtschaft hat mit dem Antrag "Rettet den Kultur- und Bildungsentwicklungsplan" (Drucksache V - 0940/04) auf verschiedene Probleme aufmerksam gemacht, die vor allem im Bereich des LUV Kultur und Bildung kumulieren. Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat sich auf den Sitzungen am 10.12. und am 17.12.04 eingehend mit den im Antrag des Ausschusses für Kultur und Bildung genannten Themen beschäftigt.

 

Während eine Beschlussfassung zum vom Ausschuss für Kultur und Bildung geforderten Stellenmoratorium ab 2006 aufgrund noch ungeklärter Fragen zum Gesamthaushalt nicht möglich ist, hat sich deutlich gezeigt, dass zu den anderen im Antrag genannten Themen dringender Handlungsbedarf besteht. Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal hat sich daher entschieden zu den Themen, bei denen es bereits heute einen Konsens gibt, einen Antrag in die BVV einzubringen. Der Antrag des Kulturausschusses bleibt im Hinblick auf die Personalfrage weiterhin im Geschäftsgang.

 

Bei der Beratung hat sich herausgestellt, dass der Bezirk Pankow und dort insbesondere das LUV Schule und das LUV Kultur und Bildung durch die Nutzung eigener Immobilien im Fachvermögen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung durch sogenannte "budgetunwirksame Kosten" erheblich belastet werden. Während sich in Berlin alle oder nahezu alle Schulen in kommunalen Eigentum befinden, ist dies im Bereich der bezirklichen Kultur- und Bildungsarbeit nicht der Fall. Im Ergebnis führt dies dazu, dass der Bezirk Pankow durch die qualitativ und quantitativ von der Norm (Median) abweichende Kultur- und Bildungsarbeit und den zielgerichteten Erhalt kommunaler Immobilien doppelt belastet wird.

 

Für das LUV Kultur und Bildung ist das Objekt Schönfließer Straße besonders belastend, weil dort keine Einnahmen aus eigenen Produkten erzielt werden, da das  Objekt überwiegend von Projekten/Initiativen/Vereinen im Bereich Migration/Integration genutzt wird. Hier besteht daher besonderer Handlungsdruck. Die Übergabe in das Treuhandvermögen erscheint zur Zeit als die beste Lösung.

 

Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich dadurch, dass in der Kosten- und Leistungsrechnung zur Zeit die Einnahmen nicht berücksichtigt werden. Diese isolierte Sichtweise kein leicht zu Fehlsteuerungen führen, weil in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung die Einnahmen immer mit berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft nicht nur die Kulturprodukte. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Bezirke ein Eigeninteresse an der Steigerung ihrer Einnahmen haben müssen und erhöhte Einnahmen nicht automatisch zu erhöhten Einnahmevorgaben in der Zuweisung führen dürfen.

 

Ähnliches gilt für die Amtsumlagen, wobei hier das Bezirksamt von sich aus tätig werden kann, um die Transparenz im System zu erhöhen und damit die Voraussetzungen für eine zielgerichtete und effiziente Steuerung zu schaffen.

 

Wie die Diskussion im Ausschuss gezeigt hat, ist die Qualität der Arbeit der Musikschulen in Berlin unterschiedlich. Ein objektives Kriterium zur Ermittlung der Qualität der Arbeit einer Musikschule sind die Ergebnisse beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“. Im Jahr 2004 haben dort Pankower Musikschülerinnen insgesamt 12 erste und vier zweite Preise errungen und damit die hohe Qualität der Musikschulausbildung im Bezirk Pankow unter Beweis gestellt. Diese Qualität wird jedoch im gegenwärtigen System der Kosten-Leistungsrechnung nicht ausreichend berücksichtigt und damit unzureichend vergütet. Vielmehr setzt das System in der heutigen Form Fehlanreize. Eine hochwertige kommunale Musikschulausbildung kostet mehr Geld als eine weniger hochwertige. Dies wird aber nicht berücksichtigt. Damit hat ein Bezirk keinerlei fiskalischen Vorteile, eine hochwertige Musikschulbildung vorzuhalten, im Gegenteil er muss die Mehrkosten gegenüber anderen Bezirken aus anderen Teilen des Haushaltes decken, was von Jahr zu Jahr schwieriger wird.

 

 
 

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