Drucksache - IX-0848  

 
 
Betreff: Zurück zu Transparenz und Wertschätzung: Bezirksamtsprotokolle den Fraktionsvorsitzenden wieder zugänglich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.02.2024 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 21. BVV am 28.21.2024
Ausfertigung nach Beschlussfasssung Antrag SPD und Linke 21. BVV am 28.02.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, die Protokolle der Bezirksamtssitzungen zumindest wieder den Vorsitzenden der in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow vertretenen Fraktionen zur Kenntnis weiterzuleiten.

Die Protokolle sind unverzüglich nach der Protokollbestätigung weiterzuleiten und die Transparenz wieder zu gewährleisten.

Außerdem ersucht die BVV Pankow das Bezirksamt, eine dementsprechende Regelung in die Geschäftsordnung des Bezirksamtes aufzunehmen, die die Weiterleitung an die Fraktionsvorsitzenden dauerhaft sicherstellt.

Roland Schröder


Begründung:

Die Herstellung von Transparenz über das Handeln des Bezirksamtes durch Übergabe der Bezirksamtsprotokolle wurde im früheren Bezirk Prenzlauer Berg bereits in den 1990er Jahren eingeführt. In Pankow erfolgt die Übergabe seit 2006. Es handelt sich somit um eine gute und langjährig bewährte Praxis, dass die Bezirksamtsprotokolle den Vorsitzenden der BVV-Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.

llig unerwartet wurde dieses eingeübte Verfahren jedoch im Juli 2023 plötzlich eingestellt. Durch die Weiterleitung der Protokolle wurde zuvor ein guter Informationsfluss zu den Fraktionsvorsitzenden gewährleistet. Die Einstellung dieser Praxis führt zu einer geringeren Nachvollziehbarkeit des Bezirksamtshandelns durch die Fraktionen und verursacht einen erhöhten Nachfragebedarf, der leicht vermieden werden kann.

Des Weiteren gibt es keine rechtliche Grundlage, die die Einstellung des bisherigen Verfahrens erforderlich macht. Vielmehr hat die Bezirksaufsicht in einem Schreiben vom 13. Dezember 2023 klargestellt, dass die Entscheidung über die Herausgabe der Protokolle in der ureigenen Entscheidungskompetenz der jeweiligen Bezirksämter liegt. Die Protokolle sollen keine Abstimmungsergebnisse, einzelne Diskussionsverläufe oder interne Positionierungen wiedergeben, da die Entscheidungen vom Bezirksamt vertraulich und besonders schützenswert sind. Bei der Protokollführung ist dementsprechend darauf zu achten, dass das Bezirksamt nach außen mit einer Stimme spricht. Unterschiedliche Positionen zu Sachverhalten sind in der Darstellung auf die wesentlichen Argumente zu fokussieren, ohne dass der Verlauf oder einzelne Mitglieder des Bezirksamtes benannt werden. Zugleich werden die Abstimmungsergebnisse nur als Ergebnis und ohne das Stimmverhältnis wiedergegeben. Nur sehr selten behandelte Einzelpersonalangelegenheiten werden nicht mit ausgereicht. Das entspricht auch der bis Juli 2023 angewendeten Praxis.

Die Wiedereinführung dieser Praxis wird nicht nur den Informationsfluss entscheidend verbessern und die Akzeptanz der Arbeit des Bezirksamts erhöhen, sondern den Fraktionen auch die ihnen gebührende Wertschätzung zuteilwerden lassen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen