Drucksache - IX-0822  

 
 
Betreff: Aufeinander achten – Mehr Rücksicht auf Fuß- und Radwegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 19. BVV am 13.12.2023
2. Ausfertigung Antrag SPD und CDU 19. BVV am 13.12.2023

Das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge der Einsatzplanung des Ordnungsamtes ab dem 2. Quartal 2024, im Rahmen mit Verbundeinsätzen mit der Berliner Polizei besonderes Augenmerk auf Schwerpunktkontrollen von Radfahrenden zu legen.

Dazu sollen u.a. verstärkt Schwerpunktkontrollen an Orten durchgeführt werden, an denen es immer wieder Beschwerden von Bürger:innen über rücksichtsloses Verhalten von Radfahrenden gibt. Dazu gehören aus Sicht der BVV u.a.:

  • Ossietzkystraße am Ausgang des inneren Schlossparks (Niederschönhausen)
  • Äußerer Schlosspark (Niederschönhausen)
  • Schönhauser Allee / Dänenstraße
  • S-Bahnhof Prenzlauer Allee
  • Prenzlauer Allee / Osteestraße
  • Eberswalder Straße/Schönhauser Allee

Eine Erhebung von Verwarnungsgeldern und Bußgeldern soll in eine Informationskampagne für mehr Rücksicht im Straßenverkehr eingebettet werden, die insbesondere Radfahrende adressieren soll.

Fraktion der SPD, Katja Ahrens, Roland Schröder
CDU-Fraktion, Denise Bittner


Begründung:

Im Bereich der Mobilität kommt es nicht nur zu Konkurrenzsituationen zwischen Auto- und Radfahrenden sondern im Zuge der Stärkung des Radverkehrs immer wieder auch zwischen Radfahrenden und zu Fuß gehenden. Auch hierbei kann es zu gefährlichen Situationen für alle beteiligten und insbesondere schwächeren Verkehrsteilnehmenden durch rücksichtsloses oder regelwidriges Verhalten kommen. Häufig ist den Beteiligten Ihr Verhalten allerdings nicht bewusst. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein und reichen von Unwissenheit über unterschiedliche Gefahreneinschätzung oder bloße Unachtsamkeit bis hin zu ignorantem Verhalten. Um bei der gemeinsamen Nutzung des öffentlichen Raumes wieder zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme, wie auch in §1 StVo vorgegeben, zu kommen, soll eine Kombination aus Information und Restriktion unterstützend genutzt werden. Es reicht nicht aus, die wichtigen Regeln des Straßenverkehrs nur in Klasse 4 der Berliner Grundschulen zu thematisieren. Insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme muss wieder mehr in den Fokus gerückt werden auch und grade zwischen den Gruppen der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Zudem bedarf es bei der Nutzung von Fahrrädern keinen extra gültigen Führerschein, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass bestimmte Grundregeln (Beachtung von Ampeln, Nutzung von Radwegen, Vorfahrtsregelungen etc.) u.U. nicht bekannt sind. Diesem Umstand will dieser Antrag Rechnung tragen und Abhilfe schaffen.

 
 

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