Drucksache - IX-0821  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger im Vienweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Katja Ahrens (SPD), BV Denise Bittner (CDU), BV Jan Drewitz (Bündnis 90/Die Grünen), Wolfram Kempe (Linksfraktion) und Oliver Simon (Gruppe FDP) für Bürger*innenBV Katja Ahrens (SPD), BV Denise Bittner (CDU), BV Jan Drewitz (Bündnis 90/Die Grünen), Wolfram Kempe (Linksfraktion) und Oliver Simon (Gruppe FDP) für Bürger*innen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Katja Ahrens (SPD), BV Denise Bittner (CDU), BV Jan Drewitz (Bündnis 90/Die Grünen), Wolfram Kempe (Linksfraktion) und Oliver Simon (Gruppe FDP) für Bürger*innen 19. BVV am 13.12.2023

Das Bezirksamt wird ersucht, die reinen Anwohnerstraßen Vienweg und Rupertweg im Abschnitt zwischen Schützenstraße und Jean-Calas-Weg in Französisch Buchholz durch verkehrsberuhigende Maßnahmen für Fußnger sicher zu machen. Hierzu soll durch die Straßenverkehrsbehörde mindestens folgende Maßnahmen geprüft werden:

-          Anordnung eines Verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325.1)

-          Ausweisung von beidseitig wechselnden Parkständen, so dass die Fahrbahn verschränkt wird

-          Anordnung von Tempo 10

-          Anordnung von Halteverboten

-          Einrichtung von Bremsschwellen

 

BV Katja Ahrens (SPD), BV Denise Bittner (CDU), BV Jan Drewitz (Bündnis 90/Die Grünen), Wolfram Kempe (Die LINKE) und Oliver Simon (FDP) für Bürger*innen Werner Berendt und Justin Izumi de Malotki


Begründung:

Der Vienweg wie der Rupertweg sind Privatstraßen. Der Vienweg wäre als öffentliche Straße niemals gebaut worden, denn die Fahrbahn ist mit 4,65 m schmaler, als die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) vorsieht. Der Vienweg verfügt über keinen Fußweg, neben der Fahrbahn liegt im nordwestlichen Bereich lediglich ein 0,75 m breiter, mit wassergebundener Deckschicht versehener Streifen, auf dem Straßenlaternen stehen. In nordwestlicher Richtung ist ab der Hausnummer 57 ein Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) ausgewiesen (aber bis dato nicht durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet), eine Beschilderung an der Kreuzung mit dem Rupertweg ist jedoch nicht vorhanden. Regelmäßig kommt es trotz Ausweisung und der geringen Fahrbahnbreite zu Geschwindigkeitsübertretungen und nicht legalem Parken.

Von seiner Bauweise (insbesondere auch des Straßenquerschnitts) her lässt der Vienweg regulären Fahrzeugverkehr, also Fahren in beide Richtungen bei 50 km/h, Begegnungsverkehre und das Parken am Straßenrand etc.  nicht zu. Aufgrund der nicht bzw. unzureichend vorhandenen Straßennebenräume müssen Fußnger und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen.

Der Vienweg ist nicht verkehrssicher: Vor allem unsichere Fußnger, etwa Kinder auf dem Weg in die Schule oder zur nahegelegenen Kita Schützenstraße, auch Radfahrer und nicht zuletzt Senioren, sind hier gefährdet. Der Schulweg vieler Kinder der Umgebung führt über den Vien- und Rupertweg.

 
 

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