Drucksache - IX-0814  

 
 
Betreff: Mindeststandards in Obdachlosenunterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit federführender Ausschuss
19.12.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Auschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
09.01.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.01.2024 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 19. BVV am 13.12.2023
SoSeGes: Stellungnahme
FinPerIm: Zuarbeit Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung FinPerIm 20. BVV am 24.01.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, zu eruieren, ob wie im Koalitionsvertrag festgehalten in absehbarer Zeit eine Anhebung der Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte seitens des Senats geplant und finanziert ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Bezirksamt ersucht, die vom LaGeSo 2011 festgelegten Mindeststandards in der Obdachlosenunterbringung an die Leistungs- und Qualitätsanforderungen einer LAF-Unterkunft für Geflüchtete anzupassen.

Obwohl die Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) keinen Ersatz für eine Wohnung darstellt und lediglich eine aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen soll, würden die angepassten Mindeststandards ein würdevolleres Leben in den Einrichtungen, insbesondere im Falle einer längerfristigen Unterbringung, ermöglichen.

Das Bezirksamt wird ersucht in Anlehnung an das Verfahren im Bezirk Mitte r nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen neue Mindeststandards einzuführen.


Begründung des federführenden Ausschusses Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung:

Der Ausschuss r Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung hat die Drucksache am 09.01.2024 beraten. Dafür lag dem Ausschuss der geänderte Beschlusstext mit zustimmender Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vom 19.12.2023 vor. Das war Beratungsgrundlage. Nach kurzer Vorstellung durch die Einreicherin folgt der Ausschuss dem Votum des mitberatenden Fachausschusses. Mit der Änderung hinsichtlich des Vorrangs bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wird für das unterstützenswerte Anliegen der richtige Weg beschritten.

Der Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung stimmt der Drucksache mit 10 Ja, 0 Nein und 5 Enthaltungen zu.

Stellungnahme Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit (mitberatend):

Neuer Antragstext (Änderungen kursiv):

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, zu eruieren, ob wie im Koalitionsvertrag festgehalten in absehbarer Zeit eine Anhebung der Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte seitens des Senats geplant und finanziert ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Bezirksamt ersucht, die vom LaGeSo 2011 festgelegten Mindeststandards in der Obdachlosenunterbringung an die Leistungs- und Qualitätsanforderungen einer LAF-Unterkunft für Geflüchtete anzupassen.

Obwohl die Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) keinen Ersatz für eine Wohnung darstellt und lediglich eine aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen soll, würden die angepassten Mindeststandards ein würdevolleres Leben in den Einrichtungen, insbesondere im Falle einer längerfristigen Unterbringung, ermöglichen.

Das Bezirksamt wird ersucht in Anlehnung an das Verfahren im Bezirk Mitte r nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen neue Mindeststandards einzuführen.“

Begründung Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit:

Der Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit hat die Drucksache IX-0814 Mindeststandards in Obdachlosenunterkünften auf seiner Sitzung am 19.12.2023 diskutiert und bei 13 Ja-Stimmen, keinen Nein-Stimmungen und keinen Enthaltungen in geänderter Fassung angenommen.

Der Ausschuss unterstützt das Anliegen des Antrags die Standards in Obdachlosenunterkünften anzugleichen und somit ein würdevolles Unterkommen zu unterstützen. Auch für bezirkseigene Unterkünfte müssen diese einheitlichen Standards gelten, um für alle Unterkünfte und damit die Menschen, die sie nutzen eine Einheitlichkeit und eine Anhebung der Standards sicherzustellen.

Der Ausschuss spricht sich allerdings für eine Ergänzung des Antrags aus. Das Bezirksamt wird ersucht zuerst mit der zuständigen Senatsverwaltung in Kontakt zu treten, um zu besprechen, ob die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung der Mindeststandards geplant und finanziert ist. Um doppelte Prozesse zu vermeiden, soll ein Austausch mit der Landesebene klären, ob das Anliegen hier bereits bearbeitet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Bezirksamt weiterhin ersucht, die Standards anzupassen. Dafür wird ein neuer erster Satz in den Antrag eingefügt.

Text Ursprungsantrag Linksfraktion:

Das Bezirksamt wird ersucht, die vom LaGeSo 2011 festgelegten Mindeststandards in der Obdachlosenunterbringung an die Leistungs- und Qualitätsanforderungen einer LAF-Unterkunft für Geflüchtete anzupassen.

Obwohl die Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) keinen Ersatz für eine Wohnung darstellt und lediglich eine aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen soll, würden die angepassten Mindeststandards ein würdevolleres Leben in den Einrichtungen, insbesondere im Falle einer längerfristigen Unterbringung, ermöglichen.

Das Bezirksamt wird ersucht in Anlehnung an das Verfahren im Bezirk Mitte[1] r nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen neue Mindeststandards einzuführen.

Begründung Ursprungsantrag:

Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) vom 4. März 2020 wurde die Einführung einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sowie einer begleitenden Berichterstattung beschlossen.

Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Im Bundesländervergleich liegt Berlin mit 39.375 Personen auf dem dritten Platz nach Nordrhein-Westfalen mit 84.690 Personen und Baden-Württemberg mit 76.510 Personen.[2]

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Broschüre „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“[3] veröffentlicht.

Das Land Berlin ist bestrebt, eine menschenwürdige und bedarfsgerechte Unterbringung mit landeseinheitlichen Standards in allen Gemeinschaftsunterkünften sicherzustellen. Das LAF vereinbart mit den Betreibern der Unterkünfte Leistungs- und Qualitätsstandards zur Unterbringung als Anlage zum Vertrag.[4]

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich für eine menschenwürdige Unterbringung wohnungsloser Menschen einzusetzen. In einer bundesweiten Analyse aus dem März 2020 wird aufgezeigt: „Vereinzelte Erkenntnisse aus Studien sowie Praxis und Medienberichte verdeutlichen, dass kommunal große Unterschiede existieren, beispielsweise bezüglich der Unterbringungsart (Normalwohnungen, Hostels, Pensionen, Gemeinschaftsunterkünfte etc.), der Quadratmeterzahl pro Person, Einzel-/Mehrbettzimmer, sanitäre Anlagen, Kochgelegenheiten, Aufenthaltsräume oder Infrastruktur/Standort.“[5]


[2] Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_305_229.html

 
 

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