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Drucksache - IX-0777
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit in der Straße „Am Schlosspark“ die Verkehrssicherheit durch eine Änderung der Parkordnung erhöht werden kann. Gleichzeitig sollen die Parkmöglichkeiten für Besucher des Schlossparks Pankow und des Schlosses Schönhausen sowie der Musikschule Bela Bartok verbessert werden und die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs besser berücksichtigt werden. Insbesondere soll geprüft werden, ob in der Straße „Am Schlosspark“ ab Ossietzkystraße bis einschließlich Straße am Schlosspark Hausnummer 32 ein einseitiges Parkverbot eingerichtet werden kann, was auch den Bedürfnissen aller Anlieger entspricht. Gleichzeitig soll überprüft werden, ob in der Straße „Am Schlosspark“ nach Hausnummer 32 bis zur Einfahrt des Sommerbads Pankow durch die Neuanordnung der Parkplätze von parallel zur Fahrtrichtung hin zu senkrecht zur Fahrtrichtung mehr Parkplätze geschaffen werden können. Die Gesamtzahl der Parkplätze auf der gesamten Länge der Straße soll dabei aber gleich bleiben. Begründung der Beschlussempfehlung: In der Ausschussdebatte wurde rasch deutlich, dass eine Ausweitung von Stellflächen nicht erwünscht ist, auch wenn die Situationsbeschreibung in der engen Straße Am Schloßpark geteilt wird. In der Folge legten die Einreicher eine zweite Antragsfassung vor, in der die vom Ausschuss geltend gemachten Bedenken aufgegriffen wurden und den Fokus nunmehr auf eine Verbesserung durch eine Änderung der Parkordnung nebst flankierenden Maßnahmen, ohne Erhöhung der Anzahl der Stellplätze liegt. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, die Annahme der Drucksache in der geänderten Fassung. Text Ursprungsantrag Gruppe der FDP: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in wieweit in der Straße „Am Schloßpark“ die Parkmöglichkeiten für Besucher des Schloßparks Pankow und des Schloß Schönhausen sowie der Musikschule Bela Bartok verbessert werden können und den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs besser Rechnung getragen werden kann. Gleichzeitig soll überprüft werden, ob in der Straße „Am Schloßpark“ nach Hausnummer 32 bis zur Einfahrt Sommerbad Pankow mehr Parkplätze geschaffen werden können durch die Neuanordnung der Parkplätze von parallel zur Fahrtrichtung hin zu senkrecht zur Fahrtrichtung. Insbesondere soll geprüft werden, ob in der Straße „Am Schloßpark“ ein einseitiges Parkverbot ab Ossietzkystraße bis einschließlich Schloßstraße 32 zum Freibad eingerichtet werden kann, dass den Bedürfnissen aller Anlieger entspricht. Begründung Ursprungsantrag: Der Schloßpark und das Schloß Schönhausen gehören zu den beliebtesten Auskunftszielen von Pankow. In Zeiten des Klimawandels und festgestellten Klimanotstands in Pankow ist hier eine der größten Hitzeschutzzonen für Pankower aus mehreren Ortsteilen an den nahen Straßenzügen. Ein Teil der Besucher ist jedoch so mobil eingeschränkt, dass nur durch die Anfahrt mit einem PKW die Nutzung und Erholung möglich ist. Verstärkt wird dies durch die schlechte Anbindung durch den ÖPNV in 300m Entfernung zum Eingang. Es soll geprüft werden, wie unter Beachtung der Belange der Besucher, der Anwohner und der Anlieger die knappen Parkmöglichkeiten durch mehr Fahrzeuge und Personen genutzt werden können. Ein weiter Grund ist, dass über die Straße „Am Schloßpark“ die Zufahrt für die Chlorgaslieferung für das Sommerbad Pankow mit einem Schwerlasttransporter mit Anhänger erfolgt. Ist die Straße zugeparkt, kommt der Transporter nicht durch. Die Anlieferung muss dann alternativ durch einen Gabelstapler mit Straßenzulassung durchgeführt werden. Die Unebenheiten der Straße stellen dabei eine nicht unerhebliche Gefahr für den Transport und die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Die Einrichtung eines zeitlich beschränkten einseitigen Parkverbotes in der Straße „Am Schloßpark“ erhöht die Sicherheit und erleichtert die Zulieferung. |
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