Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0776
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht
|
Den beliebten Berliner Skatepark in Französisch Buchholz wieder im alten Glanz erstrahlen lassen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 24.01.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0776
„Das Bezirksamt von Pankow wird ersucht, den beliebten Berliner Skatepark im Ortsteil Französisch Buchholz wieder instand setzen zu lassen.
Dabei sollen unter anderem:
- die Warnhinweise gereinigt werden,
- Sitzgelegenheiten repariert oder ausgetauscht werden und
- das Aufenthaltshäuschen mit Überdachung gesäubert und gereinigt werden
- und zusätzliche Möglichkeiten für legale Graffitiwände geprüft werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Platz ist 2018 komplett erneuert worden. Ende 2018 fand die bauliche Abnahme statt. Bereits bei Abnahme waren die ersten Takes auf den Anlagen vorzufinden.
Offensichtlich wird der Platz stark genutzt und die Jugendlichen fühlen sich in
ihrem "verschönerten" Domizil wohl.
Die Sitzgelegenheit ist kein Bestandteil des Skateparks, wird aber ausgetauscht, ebenfalls auch das Grünanlagenschild.
Die Reinigung des Aufenthaltshäuschens kann derzeit nicht aus dem regulären Unterhalt finanziert werden. Falls dieses Jahr die zusätzlichen Mittel für „Saubere Stadt“ zur Verfügung gestellt werden, könnte hier eine Reinigung beauftragt werden.
Eine weitere legale bezirkliche Graffitiwand kann aus dem Unterhalt des Straßen- und Grünflächenamtes nicht finanziert werden. Im Bezirk bestehen derzeit bereits zwei legale Graffitiwände, welche sich im Mauerpark und im Rosenthaler Weg befinden. Eine zusätzliche wird derzeit für den Spielplatz Goethestraße/Lehderstraße geplant und soll auch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Bisher besteht keine Grundlage für eine dauerhafte Finanzierung für die regelmäßig erforderliche Reinigung des Umfelds von ausgewiesenen und tolerierten Graffitiflächen, für Entsorgung der anfallenden Farbreste, von Glasbruch und Siedlungsabfällen sowie die Entfernung von Graffiti im Umfeld, die nicht für eine Gestaltung freigegeben wurden, wie z. B. Verkehrsschilder, Lichtmasten, Pflasterflächen, Treppen, Geländer, Zäune, u. ä.. Es müsste die fachliche Zuständigkeit eines Bedarfsträgers in einem der Fachämter des Bezirks festgestellt sowie eine dauerhafte Finanzierung für die erforderliche Reinigung und Betreuung der für Graffiti freigegebenen Flächen und des Umfeldes sichergestellt werden. Davon abgesehen wurde im Umfeld von Graffitiflächen eine erhebliche Belastung durch Mikroplastik-Partikel im Boden (und Grundwasser) festgestellt, für die bisher noch kein wirkungsvoller Schutz gefunden werden konnte. Gem. § 6 Abs. 5 GrünanlG ist eine von der Grünanlagenbenutzung abweichende Nutzung genehmigungsbedürftig. Einem Antrag auf Nutzung von Flächen als legale Graffitiflächen kann entsprochen werden, wenn es das überwiegend öffentliche Interesse erfordert und die Folgenbeseitigung gesichert ist.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Dr. Cordelia Koch |
Manuela Anders-Granitzki |
entfällt
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |