Drucksache - IX-0776  

 
 
Betreff: Den beliebten Berliner Skatepark in Französisch Buchholz wieder im alten Glanz erstrahlen lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.11.2023 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur federführender Ausschuss
07.12.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur vertagt   
21.12.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.01.2024 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
15.05.2024 
Fortsetzung 22. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antra Fraktion SPD 18.BVV am 15.11.2023
2. Ausfertigung Antrag SPD und Bü90/Grüne 18. BVV am 15.11.2023
KliUmNat: Zuarbeit Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung KliUmNat 20. BVV am 24.01.2024
VzK §13 BezVG BA, SB 22. BVV am 17.04.2024
VzK §13 BezVG BA, SB Fortsetzung 22. BVV am 15.05.2024

 

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                                       Drucksache-Nr.: IX-0776

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

Den beliebten Berliner Skatepark in Französisch Buchholz wieder im alten Glanz erstrahlen lassen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 24.01.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0776

 

„Das Bezirksamt von Pankow wird ersucht, den beliebten Berliner Skatepark im Ortsteil Französisch Buchholz wieder instand setzen zu lassen.
Dabei sollen unter anderem:

- die Warnhinweise gereinigt werden,

- Sitzgelegenheiten repariert oder ausgetauscht werden und

- das Aufenthaltshäuschen mit Überdachung gesäubert und gereinigt werden

- und zusätzliche Möglichkeiten für legale Graffitiwände geprüft werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der Platz ist 2018 komplett erneuert worden. Ende 2018 fand die bauliche Abnahme statt. Bereits bei Abnahme waren die ersten Takes auf den Anlagen vorzufinden.

Offensichtlich wird der Platz stark genutzt und die Jugendlichen fühlen sich in

ihrem "verschönerten" Domizil wohl.

Die Sitzgelegenheit ist kein Bestandteil des Skateparks, wird aber ausgetauscht, ebenfalls auch das Grünanlagenschild.

Die Reinigung des Aufenthaltshäuschens kann derzeit nicht aus dem regulären Unterhalt finanziert werden. Falls dieses Jahr die zusätzlichen Mittel für „Saubere Stadt“ zur Verfügung gestellt werden, könnte hier eine Reinigung beauftragt werden.

 

Eine weitere legale bezirkliche Graffitiwand kann aus dem Unterhalt des Straßen- und Grünflächenamtes nicht finanziert werden. Im Bezirk bestehen derzeit bereits zwei legale Graffitiwände, welche sich im Mauerpark und im Rosenthaler Weg befinden. Eine zusätzliche wird derzeit für den Spielplatz Goethestraße/Lehderstraße geplant und soll auch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Bisher besteht keine Grundlage für eine dauerhafte Finanzierung für die regelmäßig erforderliche Reinigung des Umfelds von ausgewiesenen und tolerierten Graffitiflächen, für Entsorgung der anfallenden Farbreste, von Glasbruch und Siedlungsabfällen sowie die Entfernung von Graffiti im Umfeld, die nicht für eine Gestaltung freigegeben wurden, wie z. B. Verkehrsschilder, Lichtmasten, Pflasterflächen, Treppen, Geländer, Zäune, u. ä.. Es müsste die fachliche Zuständigkeit eines Bedarfsträgers in einem der Fachämter des Bezirks festgestellt sowie eine dauerhafte Finanzierung für die erforderliche Reinigung und Betreuung der für Graffiti freigegebenen Flächen und des Umfeldes sichergestellt werden. Davon abgesehen wurde im Umfeld von Graffitiflächen eine erhebliche Belastung durch Mikroplastik-Partikel im Boden (und Grundwasser) festgestellt, für die bisher noch kein wirkungsvoller Schutz gefunden werden konnte. Gem. § 6 Abs. 5 GrünanlG ist eine von der Grünanlagenbenutzung abweichende Nutzung genehmigungsbedürftig. Einem Antrag auf Nutzung von Flächen als legale Graffitiflächen kann entsprochen werden, wenn es das überwiegend öffentliche Interesse erfordert und die Folgenbeseitigung gesichert ist.

 

Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

entfällt
 

 
 

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