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Drucksache - IX-0749
Das Bezirksamt wird ersucht, zur dauerhaften Gewährleistung einer kontinuierlichen Müllentsorgung, bei Hausausfahrten mit abgesenkten Bordsteinen beidseitig zum Parkverbotsbereich jeweils einen Fahrradbügel aufzustellen. Hinsichtlich der Anordnung und Abstände der beiden Fahrradbügel soll die Auswahl geeigneter Standorte mit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) und der Berliner Feuerwehr abgestimmt werden. Begründung der Beschlussempfehlung: Die Situationsschilderung und Notwendigkeit des Handelns wurde weitestgehend geteilt und in diesem Zusammenhang auf bereits frühere Beschlusslagen hingewiesen. Differenzierte Betrachtungsweisen gab es lediglich hinsichtlich der stadtästhetischen Bewertung der bislang als Notbehelf von der BSR verwendeten Transportüberwege. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen, die Annahme der Drucksache. Begründung Ursprungsantrag Fraktion der SPD: Für Ausfahrten mit abgesenkten Borsteinen gilt gemäß StVO ein generelles Parkverbot. Dennoch werden Hausausfahrten in den Gründerzeitvierteln häufig zugeparkt und Beschilderungen „Einfahrt freihalten“ beflissentlich ignoriert in dem Wissen, dass diese Hausausfahrten von Kfz überhaupt nicht mehr genutzt werden. Weniger bedacht wird hingegen, dass die BSR regelmäßig Probleme bei der Müllentsorgung hat, wenn durch die blockierte Ausfahrt die großen Mülltonnen nicht zu den Entsorgungsfahrzeugen gelangen können. Dies hat zur Folge, dass regelmäßig der Müll nicht abgeholt wird und vor Ort verbleibt. Die BSR ist an einer dauerhaften Lösung sehr interessiert und behilft sich bis dahin an ausgewählten Orten mit sog. Transportüberwegen. Neben der Beeinträchtigung des Stadtbildes haben diese provisorischen Transportüberwege jedoch den Nachteil, dass diese teuer und nicht flächendeckend verfügbar sind. Darüber hinaus müssen Anzahl und Konditionen für diese Transportüberwege jeweils durch die Bezirke genehmigt werden und insbesondere der Bezirk Pankow ist gegenüber der Stadtmöblierung, zu der die Transportüberwege zählen, nicht sonderlich aufgeschlossen. Neben der Lösung o. g. Problematik wird mit diesem Antrag zugleich dem im Innenstadtbereich stetig wachsende Bedarf an Fahrradstellplätzen begegnet, insbesondere in Bereichen mit geringeren Gehwegbreiten, die eine Montage von Fahrradbügeln erschweren. Letztlich ist diese Variante für den Bezirk kostengünstig und zeitnah umzusetzen. Die Errichtung von Fahrradbügeln wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bezahlt und ist deutlich schneller zu realisieren als eine, später immer noch mögliche, Errichtung von Gehwegvorstreckungen. |
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