Drucksache - IX-0746  

 
 
Betreff: Barrierefreie Räume für den Teilhabefachbereich Jugend
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Kinder- und Jugendhilfeausschuss mitberatender Ausschuss
30.11.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
09.01.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt     
23.01.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.02.2024 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 17. BVV am 20.09.2023
2. Ausfertigung Antrag Linke und SPD 17.BVV am 20.09.2023
KJHA: Stellungnahme
KJHA: Anlage Stellungnahme Brief AG EGF
Beschlussempfehlung FinPerIm 21. BVV am 28.02.2024

Das Bezirksamt wird ersucht ausreichend und barrierefreie Räume für den Teilhabefachbereich des Jugendamtes Pankow (THB Jugend) zur Verfügung zu stellen. Es sind mindestens zehn weitere Büroräume, ein Warteraum, ein Lagerraum und ein Beratungsraum bereit zu stellen. Zur Erreichung der vorgenannten Forderungen, neben der Bereitstellung bezirkseigener Räume, wird das Bezirksamt ersucht, sich an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden, um eine Ausnahme für die Genehmigung zur Anmietung von Räumen auf Basis der bezirklichen Flächenbilanz zu erwirken.

Um die gesetzlich vorgeschriebene örtliche Nähe des Teilhabefachbereiches zum schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum Pankow (SIBUZ) beizubehalten, ist sowohl die Anmietung weiterer Räume im derzeitigen Hauptgebäude des THB Jugend in der Tino- Schwierzina-Straße 32, 13089 zu prüfen als auch die Anmietung an anderen Standorten und bei Geeignetheit anzustreben.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, das Team „Erweiterter Förderbedarf“ am Standort Rathaus Weißensee, Berliner Straße 252-260, 13088 Berlin, wieder räumlich mit dem weiteren Team des THB Jugend zusammenzuführen.


Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses Finanzen, Personal, Immobilien, und Verwaltungsmodernisierung (federführend):

Der Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung hat die Drucksache in den Sitzungen am 09.01.2024 und am 23.01.2024 inhaltlich beraten. Neben der zustimmenden Stellungnahme des mitberatenden Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) lag dazu in der Sitzung am 23.01.2024 auch die Empfehlung der AG nach § 78 SGB VIII Eingliederungshilfe und der Vortrag zur Situation des Teilhabefachbereichs des Jugendamtes im KJHA vor. In der ursprünglich übersandten Stellungnahme des KJHA fehlte noch die dort beschlossene Änderung. Der korrigierte Beschlusstext des KJHA wurde im Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung bereits am 09.01.2024 ausgeteilt. Darin im Absatz 1 Satz 3 enthalten ist der klarstellende Einschub „, neben der Bereitstellung bezirkseigener Räume,“ aus dem KJHA. Neben der Anmietung von Räumen soll das Bezirksamt auch die Bereitstellung bezirkseigener Räume weiterverfolgen. Die Notwendigkeit des Ersuchens wird im Ausschuss anerkannt. Allerdings wird auch die Schwierigkeit der Umsetzung durch das Bezirksamt gesehen. Nach kurzer Debatte empfiehlt der Ausschuss Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne weitere Änderungen mit 10 Ja, 0 Nein, und 5 Enthaltungen der BVV einstimmig die Annahme der Drucksache.

Stellungnahme Kinder- und Jugendhilfeausschuss (mitberatend):

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.11.2023 mit der vorliegenden Drucksache befasst und empfiehlt die Annahme der Drucksache ohne Änderungen bei 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.

Begründung:

In der Sitzung vom 30.11. hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss einen aktuellen Bericht des Teilhabefachdienstes Jugend bekommen, der unmissverständlich deutlich machte, wie prekär die räumliche Situation ist. Der gesetzliche Auftrag kann z. T. durch zu kleine Büroräume und durch fehlende Beratungsräume nicht erfüllt werden.

Ein barrierefreies WC in unmittelbarer Nähe des Teilhabefachbereiches Jugend ist nicht gegeben und der Wechsel von inkontinenzmaterial erfolgt z. T. auf dem Flur oder in den Büros der Mitarbeitenden. Darüber hinaus führen angeschraubte Klappstühle im Wartebereich dazu, dass der Flur nicht mehr barrierefrei zugänglich ist, da die Klappstühle die breite verringern.

Die Arbeitsbelastung im Teilhabefachdienst ist so hoch, dass zeitnah weitere Stellen besetzt werden müssen. Diese Besetzung kann aber erst erfolgen, wenn ausreichend Büroarbeitsplätze bereitgestellt werden können und auch aus diesem Grund muss es hier zu einer Lösung kommen. Die Fallbelastung im Teilhabefachdienst Jugend in Pankow ist so hoch wie in keinem anderen Bezirk und diesem kann nur begegnet werden, in dem neues Personal in ausreichend Büros vorhanden ist.

Der Beschlussempfehlung werden die Präsentation des Teilhabefachdienstes mit entsprechenden Fotos und ein offener Brief der AG EGF Pankow beigefügt.

Text Ursprungsantrag Fraktion der SPD und Linksfraktion:

Das Bezirksamt wird ersucht ausreichend und barrierefreie Räume für den Teilhabefachbereich des Jugendamtes Pankow (THB Jugend) zur Verfügung zu stellen. Es sind mindestens zehn weitere Büroräume, ein Warteraum, ein Lagerraum und ein Beratungsraum bereit zu stellen. Zur Erreichung der vorgenannten Forderungen wird das Bezirksamt ersucht, sich an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden, um eine Ausnahme für die Genehmigung zur Anmietung von Räumen auf Basis der bezirklichen Flächenbilanz zu erwirken.

Um die gesetzlich vorgeschriebene örtliche Nähe des Teilhabefachbereiches zum schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum Pankow (SIBUZ) beizubehalten, ist sowohl die Anmietung weiterer Räume im derzeitigen Hauptgebäude des THB Jugend in der Tino-Swierzina-Straße 32, 13089 zu prüfen als auch die Anmietung an anderen Standorten und bei Geeignetheit anzustreben.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, das Team „Erweiterter Förderbedarf“ am Standort Rathaus Weißensee, Berliner Straße 252-260, 13088 Berlin, wieder räumlich mit dem weiteren Team des THB Jugend zusammenzuführen.

Begründung Ursprungsantrag:

Der Teilhabefachbereich Jugend (THB Jugend) berät und begleitet Familien mit behinderten Kindern zu Fördermöglichkeiten und zu ihrem jeweiligen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Für die Arbeit des THB Jugend gelten landesseitig Vorgaben, die in den Gemeinsamen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfen (AV-EH) vom 02.05.2020 niedergeschrieben sind und auch die Raumsituation umfassen. Die AV-EH legt eine barrierefreie Zugänglichkeit des THB Jugend fest (vgl. AV-EH Abschnitt 1, Unterabschnitt a, Nr. 24). Die barrierefreie Zugänglichkeit ist laut KA-0619/IX im THB Jugend Pankow nicht gegeben. Die Büroräume sind von ihrer Bewegungsfläche für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zu eng bemessen. Der Wartebereich ist im Grunde nicht nutzbar. Es befinden sich lediglich fünf Klappstühle im Flur. Bei Benutzung der Klappstühle ist der Flur so schmal, dass die Vorgaben für die Flucht- und Rettungswege nicht mehr eingehalten sind. Auch gibt es keine barrierefreie Toilette im THB Jugend.

r die gesetzeskonforme Bearbeitung von Anträgen ist ein effektiver Informationsaustausch unerlässlich, weshalb der THB Jugend laut landesseitiger Vorgaben auch im Haus der Teilhabe anzusiedeln ist d.h. in räumlicher Nähe zu allen relevanten weiteren Fachdiensten des Bezirksamtes. Durch fehlende Büroräume aber, konnte selbst der THB Jugend nicht vollständig in einem Gebäude untergebracht werden. Die ArbeitsgruppeErweiterter Förderbedarf“ des THB Jugend musste ins Rathaus Weißensee ausgelagert werden. Es kommt in der Folge zu Informationsverlusten, die zu zeitlichen Verzögerungen in der Antragsbearbeitung und Bewilligung von Maßnahmen führt. Die Bewilligung von Mnahmen ist gemäß §14 Abs. 2 SGB IX an zeitliche Fristen gebunden, die aufgrund der erschwerten Arbeitssituation nicht einzuhalten sind.

Ebenfalls gesetzlich vorgegeben sind Archivierungsfristen von Unterlagen. Da die meisten Klient:innen des THB Jugend bis zur Volljährigkeit betreut werden, sind Einzelfälle, abweichend von anderen Fachdiensten im Jugendamt oder weiterem Bezirksamt, oftmals in mehre Bände gefasst. Leistungen nach §35a SGB VIII können bis zum 27. Lebensjahr beantragt werden. In den Büroräumen fehlt es auch zur Lagerung der Bände an Platz. Notlösungen verstoßen ebenfalls gegen die geltenden Brandschutzvorschriften. Daher braucht es dringend einen zusätzlichen Archiv- und Lagerraum im Hause.

Zur Umsetzung des Beschlusses ist eine Einigung mit der Landesebene notwendig. Das Land Berlin macht Vorgaben für die Neuanmietung von Räumen. In einer jährlichen bezirklichen Flächenbilanz erstattet Pankow u.a. Bericht zur Anzahl von Beschäftigten je Büroraum. Daraus ergibt sich eine Quote, die in Pankow insgesamt nicht unterschritten wird und somit für das Land keine Notwendigkeit zur Genehmigung der Anmietung zusätzlicher oder anderer Räume auslöst. Die Flächenbilanz ist im Falle des THB Jugend in Pankow nicht anwendbar, da sie die zwingende Barrierefreiheit von Räumen nicht mit einbezieht bzw. die rein quantitative Prüfung die qualitativen Vorgaben außen vorlassen. Die Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen steht im Widerspruch mit der Landesvorgabe der AV-EH und ist aufzulösen.

 

 

 
 

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