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Drucksache - IX-0700
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Optimierung der Ampelpassage am Antonplatz und an der Albertinenstraße über die Berliner Allee |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19. Sitzung am 13.12.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0700
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für eine Prüfung einzusetzen, ob die Ampelanlage an der Tramstation am Antonplatz und auf Höhe der Albertinenstraße quer über die Berliner Allee so angepasst werden kann, dass ein schnelleres Passieren aller drei Ampeln für Fußgänger möglich ist. Beispielsweise könnte die mittlere Fußgängerampel (wie im Falle anderer Tramstationen berlinweit bereits praktiziert) dauerhaft grün geschaltet und nur im Falle der Trampassage rot geschaltet werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat in Erledigung der Drucksache IX-0700 die Thematik über eine Optimierung der Ampelpassage am Antonplatz und an der Albertinenstraße über die Berliner Allee an die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Anpassungen von Signalisierungen an Lichtsignalanlagen für den Fußverkehr fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes.
Die Stellungnahme von SenMVKU ist am 13.02.2024 eingegangen und wird nachfolgend wörtlich wiedergegeben:
„Ihr Schreiben vom 3. Januar 2024 sowie der darin angeführte Beschluss der BVV betreffen einen Sachverhalt, der in der alleinigen Verantwortung meiner Senatsverwaltung liegt. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen schon wegen der fehlenden bezirklichen Zuständigkeit in dieser Sache grundsätzlich nicht zum Zweck einer Berichterstattung gegenüber der BVV antworten kann.
Zum Sachverhalt teile ich Ihnen gleichwohl mit, dass die bemängelten signaltechnischen Querungsbedingungen dadurch verursacht sind, dass nach dem Umbau der beiden Knotenpunkte die Projektierung und Inbetriebsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung noch nicht abgeschlossen war bzw. ist und an den in Rede stehenden Lichtsignalanlagen (LSA) ersatzweise Festzeitprogramme geschaltet waren bzw. sind, in denen in jedem Signalzyklus (Umlauf) alle Straßenbahnrelationen unabhängig von der Anwesenheit einer Straßenbahn eine Freigabe erhalten.
An der LSA Albertinenstraße ist die verkehrsabhängige Steuerung seit dem 21.11.2023 dauerhaft in Betrieb. Somit können dort nunmehr nach Anforderung über die vorhandenen Taster komfortable Querungszeiten für den Fußverkehr realisiert werden.
Für die LSA Antonplatz befindet sich die entsprechende Steuerung noch in der Projektierung. Wegen der begrenzten Kapazitäten der für solch komplexe Softwarelösungen zur Verfügung stehenden Ingenieurbüros kann gegenwärtig noch keine Aussage über den Abschluss und die Inbetriebsetzung getroffen werden.“
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
entfällt
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