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Drucksache - IX-0699
Das Bezirksamt wird ersucht, zumindest auf einer Seite der Sandbergstraße zwischen der Einmündung auf die Streckfußstraße und der Straße 94 im Ortsteil Karow einen (provisorischen) Gehweg herzustellen und so die Nutzbarkeit der Sandbergstraße für Fußgänger zu ermöglichen. Begründung der Beschlussempfehlung: Die Notwendigkeit eines Gehweges in der Sandbergstraße wird, so wie bei vielen weiteren Straßen in Pankow auch, vom Ausschuss grundsätzlich bestätigt. In diesem Zusammenhang war jedoch der Kritikpunkt, dass es bislang Konsens in der BVV ist, nicht wiederholt einzelne Straßen aus der Vielzahl der mit unzureichenden oder nicht vorhandenen Gehwegen ausgestatteten Pankower Straßen zu privilegieren, unabhängig von der jeweils vor Ort ansässigen Wählerklientel. Nicht geklärt werden konnte die Frage, was genau ein „provisorischer“ Gehweg ist und wie dieser auszugestalten wäre. Eine wassergebundene Wegedecke wäre laut den Ausführungen des Bezirksamts nicht umsetzbar und die Anordnung von Halteverboten scheitert an den vor Ort bereits bestehenden Haltverboten. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen, bei 5 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung die Annahme der Drucksache. Begründung des Ursprungsantrages: Die Sandbergstraße erschließt für das Wohngebiet um einen Teil der Böttnerstraße, der Rübländerstraße, der Sandbergstraße und der Straße 94 den Zugang zum S-Bahnhof Karow und ist Schulweg für die Kinder der Grundschule Alt-Karow. Insofern kommt es hier zu einer hohen Nutzungsfrequenz durch Fußgänger. Die Sandbergstraße verfügt jedoch im genannten ca. 100m langen Abschnitt über keinerlei Fußverkehrsanlagen, so dass die Fußgänger gezwungen sind auf die Straße, die wiederum (auch aufgrund der dort ansässigen Gewerbebetriebe) durch hohen Parkdruck gekennzeichnet ist. Die wenn auch nur provisorische Anlage, durch beispielsweise eine wassergebundene Deckschicht, einer Fußverkehrsanlage kann hier Abhilfe schaffen und eine sichere Durchwegung ermöglichen. |
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